Bernd Wurst schrieb: > Am Montag 03 Mai 2010 00:24:54 schrieb C. Brause: >> Was bedeutet es, wenn ein Parkplatz wie folgt beschildert ist: >> Großes P, darunter Parkscheibenzeichen für eine Stunde, darunter 5-19 Uhr. >> >> Darf außerhalb dieser Zeit ohne Parkscheibe geparkt werden? > > Ja. Wenn das P-Zeichen (Zeichen 314) nur mit den Zeichen 318 und 1040-30 steht, ist es nur in der angegebenen Zeit gültig. Das heißt Parken ist dann sowieso erlaubt, wenn es nicht aus einem anderen Grund verboten ist. Parken ist dann außerhalb dieser Zeiten verboten, wenn z.B. Zeichen 283 oder 286 für diese Straße gilt, oder es ist dort ein Zonenparkverbot (290.1) oder es ist eine Verkehrsberuhigte Zone (325.1) und die Parkflächen sind nicht markiert oder irgendein anderer Grund aus § 12 (1) oder (2). > > Gruß, Bernd
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