Hallo Burkhard. Am Montag 03 Mai 2010 13:44:56 schrieb bkmap: > Wenn das P-Zeichen (Zeichen 314) nur mit den Zeichen 318 und 1040-30 > steht, ist es nur in der angegebenen Zeit gültig. Das heißt Parken ist > dann sowieso erlaubt, wenn es nicht aus einem anderen Grund verboten ist. > Parken ist dann außerhalb dieser Zeiten verboten, wenn z.B. Zeichen 283 > oder 286 für diese Straße gilt, oder es ist dort ein Zonenparkverbot > (290.1) oder es ist eine Verkehrsberuhigte Zone (325.1) und die > Parkflächen sind nicht markiert oder irgendein anderer Grund aus § 12 > (1) oder (2).
Das klingt nach gesammelter Kompetenz deinerseits, aber was willst du damit sagen? Mein Fahrlehrer (iirc) und der gesunde Menschenverstand sagen mir, wenn ich ein Konstrukt aus - Parkplatz (z314) - darunter "nur mit Parkscheibe", z1040-32 - darunter die zeitliche Beschränkung, z1040-30 habe, dann gilt die zeitliche Einschränkung für die Parkscheibenpflicht bzw. die Höchstparkdauer. Sonst müssten die Schilder anders herum sein, da ein Zusatzzeichen sich immer auf das unmittelbar darüber befindliche Schild bezieht. Oder? Gruß, Bernd -- In theory, theory and practice are the same. In practice, they are different. - Larry McVoy
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