Bernd Wurst schrieb: > Hallo Burkhard. > > Am Montag 03 Mai 2010 13:44:56 schrieb bkmap: > >> Wenn das P-Zeichen (Zeichen 314) nur mit den Zeichen 318 und 1040-30 >> steht, ist es nur in der angegebenen Zeit gültig. Das heißt Parken ist >> dann sowieso erlaubt, wenn es nicht aus einem anderen Grund verboten ist. >> Parken ist dann außerhalb dieser Zeiten verboten, wenn z.B. Zeichen 283 >> oder 286 für diese Straße gilt, oder es ist dort ein Zonenparkverbot >> (290.1) oder es ist eine Verkehrsberuhigte Zone (325.1) und die >> Parkflächen sind nicht markiert oder irgendein anderer Grund aus § 12 >> (1) oder (2). >> Wer keine Lust hat Schildernummern rauszusuchen, versteht von dieser Antwort nicht sonderlich viel. :-( > > Das klingt nach gesammelter Kompetenz deinerseits, aber was willst du damit > sagen? > > Mein Fahrlehrer (iirc) und der gesunde Menschenverstand sagen mir, wenn ich > ein Konstrukt aus > - Parkplatz (z314) > - darunter "nur mit Parkscheibe", z1040-32 > - darunter die zeitliche Beschränkung, z1040-30 > habe, dann gilt die zeitliche Einschränkung für die Parkscheibenpflicht bzw. > die Höchstparkdauer. > So finde ich es doch deutlich verständlicher. > Sonst müssten die Schilder anders herum sein, da ein Zusatzzeichen sich immer > auf das unmittelbar darüber befindliche Schild bezieht. Oder? > > Gruß, Bernd > Wenn ich mich richtig erinnere, dann hab ich das in der Fahrschule damals auch so gelernt. War ja auch meine Intention. Vielen Dank für (beide) Antworten!
LG Christian _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de