Bernd Wurst schrieb:
> Hallo Burkhard.
>
> Am Montag 03 Mai 2010 13:44:56 schrieb bkmap:
>   
>> Wenn das P-Zeichen (Zeichen 314) nur mit den Zeichen 318 und 1040-30
>> steht, ist es nur in der angegebenen Zeit gültig. Das heißt Parken ist
>> dann sowieso erlaubt, wenn es nicht aus einem anderen Grund verboten ist.
>> Parken ist dann außerhalb dieser Zeiten verboten, wenn z.B. Zeichen 283
>> oder 286 für diese Straße gilt, oder es ist dort ein Zonenparkverbot
>> (290.1) oder es ist eine Verkehrsberuhigte Zone (325.1) und die
>> Parkflächen sind nicht markiert oder irgendein anderer Grund aus § 12
>> (1) oder (2).
>>     
Wer keine Lust hat Schildernummern rauszusuchen, versteht von dieser 
Antwort nicht sonderlich viel. :-(
>
> Das klingt nach gesammelter Kompetenz deinerseits, aber was willst du damit 
> sagen?
>
> Mein Fahrlehrer (iirc) und der gesunde Menschenverstand sagen mir, wenn ich 
> ein Konstrukt aus
> - Parkplatz (z314)
> - darunter "nur mit Parkscheibe", z1040-32
> - darunter die zeitliche Beschränkung, z1040-30
> habe, dann gilt die zeitliche Einschränkung für die Parkscheibenpflicht bzw. 
> die Höchstparkdauer.
>   
So finde ich es doch deutlich verständlicher.
> Sonst müssten die Schilder anders herum sein, da ein Zusatzzeichen sich immer 
> auf das unmittelbar darüber befindliche Schild bezieht. Oder?
>
> Gruß, Bernd
>   
Wenn ich mich richtig erinnere, dann hab ich das in der Fahrschule 
damals auch so gelernt. War ja auch meine Intention. Vielen Dank für 
(beide) Antworten!

LG
Christian

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