Hallo. Am Dienstag 22 Juni 2010, 18:10:59 schrieb [email protected]: > Losgelößt von der Rückfrage wollte ich nun Euch fragen ob Ihr soetwas > schon einmal hattet, wie dann verfahren seid und wie Ihr darüber denkt ??
Der Knackpunkt an der Geschichte ist meiner Meinung nach, ob der Weg mit der Öffentlichkeit irgend etwas zu tun hat. Ist der Weg auf privatem Gelände und ist das deutlich erkennbar (an den meisten privaten Gartentürchen steht kein Schild "Durchgang verboten" und dennoch ist das als klar privat zu erkennen), dann hat der Besitzer Hausrecht und kann selbst entscheiden wer da lang laufen darf und wer nicht. In so einem Fall wäre ich als Eigentümer nicht glücklich darüber wenn da jemand fröhlich einen Weg so mapped, dass andere animiert werden könnten dort auf ihrer nächsten Wandertour lang zu laufen. Daher könnte ich in so einem Fall verstehen, dass der das Mapping der Wege gleich von vorne herein nicht haben will. Ist der Weg grundsätzlich für die Öffentlichkeit nutzbar, sehe ich das Problem nicht. Einen Anspruch auf das Löschen der Daten sehe ich aber generell nicht. Da unsere Daten abstrakter Natur sind, kann Privatsphäre nicht wirklich ein Grund sein. Auch wenn es oftmals im Rahmen der Gesetze möglich ist, Vereins- und Privatgelände zu Fuß zu nutzen, auch ohne Einwilligung des Betreibers, so sollte man natürlich schon ein bisschen Nachsicht üben und einen Weg der für die Öffentlichkeit echt nicht von Interesse ist einfach mal nicht mappen. Zumindest nicht so dass andere denken könnten, das sei ein öffentlicher Weg. Gruß, Bernd -- Es vergeht kein Tag an dem ich nicht alles wieder infrage stelle. - André Gide (frz. Schriftsteller)
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