Am 22.06.10 21:50, schrieb Jan Tappenbeck:

>
> wie in einem Posting oben richtig vermutet ist oder war der Eigentümer
> das besagte Unternehmen.
>

Nach meiner unmaßgeblichen Erfahrung sind diese Wege dann aber 
höchstwahrscheinlich *nicht* öffentlich.

Bei städtischen Kleingartenanlagen ist nur das Radfahren verboten; 
dagegen gibt es desöfteren lokale Wanderwege, die durchs Gelände führen.
Zudem sind die Tore üblicherweise nur während der Dunkelheit verschlossen.

Insgesamt also so ähnlich wie Friedhöfe (oder ne Vorstufe davon ;-)...

Gruß,
André Joost

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