On 23.06.2010 18:19, M∡rtin Koppenhoefer wrote: > Am 23. Juni 2010 12:23 schrieb Martin > Hollmichel<martin.hollmic...@nesshof.de>: > >> Eine oeffentliche Karte soll es ermoeglichen, sich im oeffentlichen Raum >> zu orientieren. >> > > das ist eine mögliche Interpretation, aber nicht die einzige. Wir > machen ja nicht nur ne Karte sondern ne Geodatenbank. Je nachdem > interessieren verschiedene Dinge (jemand könnte sich z.B. für > Flächenversiegelung interessieren, etc.). > Flaechenversiegelungen sind ein schlechtes Beispiel, da in der Regel durch Flaechennutzungsplaene bzw. Bebauungsplaene abgedeckt, weiteres s.u. >> Ich sehe ein, dass im Einzelfall auch daten aus dem >> privaten raum der orientierung helfen, insbesondere dann, wenn diese >> Daten z.B. im Flaechennutzungsplan bzw. Bebauungsplan schon im >> oeffentlichen Interesse von Rechtswegen erfasst werden. Ansonsten halte >> ich es im Sinne des Datenschutzes so, so wenig "private" Daten wie >> moeglich zu sammeln. >> > > wenn ich dem in Teilen bei Privatpersonen noch zustimmen kann, so ist > bei Unternehmen wirklich Schluss. Es ging hier um die Bahn, da wird > man wohl kaum im Interesse des Datenschutzes argumentieren können, > oder? > die Sinnhaftigkeit der Privatisierung der Bahn kann man generell anzweifeln, die Bahn hat sicherlich einen Geschaeftszweck, der im allgemeinen oeffentlichen Interesse ist. Ob das wiederum auf Kleingaerten uebertragbar ist, weiss ich aber auch nicht. Ich nehme da lieber ein belieberes Beispiel, z.B. eine Baumschule eine Baumschulgrosshaendlers: der hat oft mehrere Hektar Gartenschulland mit vielen Wegen angelegt. wenn der die vergangende Jahre ein Hektar taxus baccata angepflanzt hat, das vom braven osm mapper auch entsprechend aufgenommen wurden, der jetzt beschlossen hat, seine Anbauflaeche zu verdoppeln, um einen Wettbewerbsvorteil zu erreichen, der wird von den sofortigen mappen eines osm mappers wenig begeistert sein. Das sind private Daten seines Unternehmens, die wir meiner Meinung nach im Rahmen des osm Projektes nicht aushebeln sollten. Fuer mich ist da die Grenze des Anstandes ueberschritten, auch wenn der Gesetzgeber da vielleicht nichts in der Hand gegen mich hat. > > >> Wenn also jemand sein Lummerlandbahn im Garten so >> aufbaut, dass sie ueber Sateliten bilder erkennbar und damit map-bar >> sind, ginge mir das mappen in OSM zu weit, denn: >> „Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und >> Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.“ – EMRK Art. 8 >> (1), oder, wenn ich nicht diese dicke Keule rausholen will: "Das tut man >> nicht." >> > > ist das Mappen denn eine Missachtung im Sinne dieses Gesetzes? Kann > man anzweifeln. bestimmt kann man das anzweifeln und bekommt evtl. hier vom Gesetzgeber auch noch recht. wer aber bestehende Gesetze bis zum letzten auslotet, wird sich nicht wundern duerfen, wenn auch noch hierfuer wieder ein Gesetz erfunden wird. Ich weiss, das klingt jetzt schoen konservativ, man sollte sich auf Regeln des Anstandes einigen, um zu verhindern, dass irgendwann in unserem Land auch noch der letzte "pups" reglementiert wird (mein liebstes Beispiel ist der Metronom in Niedersachsen, wo sich einige Leute ueber alle Maßen mit Alkohol zugeschuettet haben, was zur Folge hat, dass auch jetzt der Picolo Sekt fuer die Hausfrauenausfahrt bei Strafe verboten ist. Man muss ein Gesetz nicht immer bis zum letzten ausloten).
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