Am 23. Juni 2010 11:39 schrieb M∡rtin Koppenhoefer <[email protected]>:
> Am 23. Juni 2010 09:55 schrieb Martin Hollmichel 
> <[email protected]>:
>> Unternehmen habe keine Privatssphäre ?? Hört sich nach starkem Tobak an,
>> die Diskussion gehört aber vermutlich nicht hierher,
>
>
> Unternehmen können kein Privatsphäre und keine Persönlichkeitsrechte
> haben, weil es keine Personen sind. Das ist kein starker Tobak sondern
> klare Sache.
>
>
Martin -- hier irrst Du. Die meisten Grundrechte sind der Sache nach
auch auf juristische Personen (des Privatrechts) anwendbar. Siehe mein
vorheriges Posting. Neben dem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
werfe ich noch Berufsfreiheit, Pressefreiheit, Eigentumsfreiheit,
allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz in den Raum. Alles Grundrechte,
die auch für juristische Personen Gelten. Das Stichwort hierzu ist
Art. 19 Abs. 3 GG. Die Menschenwürde kommt hingegen tatsächlich nur
natürlichen Personen zu.

So genug des Vertiefungsunterrichts im Bereich der Grundrechte. Ist ja
eigentlich auch schon OT.

Gruß, Falk

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