Hallo,
am 13.07.2010 01:48 schrieb M∡rtin Koppenhoefer:
Am 11. Juli 2010 09:45 schrieb Martin Simon <grenzde...@gmail.com>:
Ich habe bei Photos von Straßenräumen ehrlich gesagt auch keine
Bedenken bezüglich des Datenschutzes - "Straßenraum" ist schließlich
*der* Inbegriff der Öffentlichkeit und wir haben hier keinerlei
Verknüpfung mit Personendaten
ich sehe das auch so, und daher auch das Gesetz kritisch. Keine
weitgehende Einschränkung der Panoramafreiheit.
Wer die vom BR beschlossene Fassung [1] inkl. Begründung gelesen hat,
weiß, dass die bisherige Panoramafreiheit unangetastet bleibt. Hier
gelten schon heute Regeln zum Schutz von Persönlichkeitsrechten -
welche, kann man auch in der Begründung lesen. Es gibt eben doch u.U.
Verknüpfungen mit Personendaten.
Die Gesetzesänderung betrifft ausdrücklich nur die massenhafte Erfassung
und ist damit begründet, dass in diesen Fällen der massenhaften
Erfassung die bisher geltenden Regeln zum Schutz der
Persönlichkeitsrechte nicht ausreichen.
Gruß
nk
[1]
http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_1759312/SharedDocs/Drucksachen/2010/0201-300/259-1-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/259-1-10.pdf
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