Garry schrieb:
Am 02.08.2010 17:02, schrieb Heiko Jacobs:
Auf einem Autobahnparkplatz darfst Du m.E. auch mit 200 km/h
einparken, wenn Dein Auto das schafft und Du einen Richter kennst,
der das noch als angepasste Geschwindigkeit durchgehen lässt,
wenn's auffällt ;-)
Das ist falsch.
Du hast hier in der Regel keine baulich getrennte Fahrbahnen ...
Somit ist nach oben hin in jedem Fall die Grenze nach oben spätestens bei 100km/h.

Flasch ...
§3:
"Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen
(Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für
eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche
Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen,
die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295)
oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für
jede Richtung haben."

Autobahn ODER Trennung, nicht UND.
Und Autobahnparkplätze sind auch Autobahn, es steht nämlich kein
Autobahn-Ende-Schild am Parkplatz-Anfang, wurde gerade erst
an anderer Stelle außerhalb OSM durchdiskutiert ...

Aber wie schon gesagt: wenn's auffällt, kommt man in geringfügige
Argumentationsprobleme, wenn der RIchter auf hoher See fragt
"Sie hielten 200 für angepasst?" ;-)

Gruß Mueck, der regelmäßig weit über 200 hm/h radelt! ;-)


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