Am Dienstag 31 August 2010, 12:10:42 schrieb Florian Lohoff: > Was ja mir als Privatmann egal ist - Das ist ja nur fuer die Kommerzielle > Nutzung von Interesse ... > [...] > Deshalb ist ja das rumbasteln mit libx264 auch kein Problem - Nur das ich > halt Kommerziell damit nicht Filme encodieren - Dann brauche eine lizenz.
Völlig klar, ich wollte dir auch nicht wirklich widersprechen. Allerdings ist der Ausschluss jeglicher kommerzieller Verwertung von Software schon ein herber Einschnitt. Es wird unmöglich, entsprechende Programme als (kleiner) Bestandteil einer Softwaresammlung zu verkaufen, es wird nicht möglich, Geräte zu verkaufen die Teile der Software nutzen, es wird unmöglich, Dienstleistungen zur Weiterentwicklung der Software zu verkaufen, Schulungen und Einweisungen bzgl. der Bedienung einer Software ist schnell mal als kommerziell anzusehen... In der Regel wird halt auch der Ersatz von eigenen Auslagen schon als kommerzieller Vertrieb eingestuft, daher ist man sehr schnell im kommerziellen Bereich. Aber mei, ist hierfür alles schnurz, soweit klar. Wollte es nur der Vollständigkeit halber mal erwähnen. Gruß, Bernd -- Es stimmt nicht, dass die Engländer keine Musik mögen. Sie verstehen sie vielleicht nicht, aber sie lieben die Geräusche, die sie macht. - Thomas Beecham (engl. Dirigent)
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