Am 29. September 2010 11:26 schrieb Sebastian Klein <[email protected]>:
> Vielen Dank für die Übersicht! Wie sieht es aus mit Bebauungsplänen? (Z.b. > [1]) > > Es heißt ausdrücklich: "Der Bebauungsplan besteht aus Planzeichnung (A) und > Text (B)". Trotzdem gehe ich mal davon aus, dass nur die planerischen > Festlegungen unter § 5 UrhG fallen. Die bereits vorhandenen Straßen und > Gebäude sind in diesen Plänen nämlich zum Teil äußerst detailliert erfasst. > > [1] > <http://www.greifswald.de/de/ortsrecht/baurecht/bebauungsplaene-vorhaben-und-erschliessungsplaene.html> M.E. sind B-Pläne gemeinfrei, da sie von den Gemeinden als Satzung veröffentlicht werden (also ca. ein Gesetz sind). Zu argumentieren, nur der textliche Teil sei davon betroffen, ist absurd. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

