Am 29. September 2010 11:26 schrieb Sebastian Klein <[email protected]>:

> Vielen Dank für die Übersicht! Wie sieht es aus mit Bebauungsplänen? (Z.b.
> [1])
>
> Es heißt ausdrücklich: "Der Bebauungsplan besteht aus Planzeichnung (A) und
> Text (B)". Trotzdem gehe ich mal davon aus, dass nur die planerischen
> Festlegungen unter § 5 UrhG fallen. Die bereits vorhandenen Straßen und
> Gebäude sind in diesen Plänen nämlich zum Teil äußerst detailliert erfasst.
>
> [1]
> <http://www.greifswald.de/de/ortsrecht/baurecht/bebauungsplaene-vorhaben-und-erschliessungsplaene.html>


M.E. sind B-Pläne gemeinfrei, da sie von den Gemeinden als Satzung
veröffentlicht werden (also ca. ein Gesetz sind). Zu argumentieren,
nur der textliche Teil sei davon betroffen, ist absurd.

Gruß Martin

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