Sebastian Klein wrote:
> 
> Ist hier dann auch die grau unterlegte Hintergrundzeichnung gemeinfrei, 
> oder nur die farblichen Hervorhebungen? (Bei monochromen Plänen ist die 
> Unterscheidung nicht ganz so einfach.)

Ich bin stark davon überzeugt, dass ausschließlich die Planung gemeinfrei
ist.
Das ist das Gleiche, wie in einem amtlichen Mitteilungsblatt: Wenn z.B. die
Tempo-30-Zonen auf einem Stadtplan abgedruckt werden, sind nur die
Tempo-30-Zonen frei - der Stadtplan aber nicht. Genauso sieht es auch die
Kommentarliteratur.

Aber Achtung: B-Pläne "müssen nicht" mit der Realität überein stimmen ;-)
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