M∡rtin Koppenhoefer wrote:
Am 29. September 2010 11:26 schrieb Sebastian Klein <[email protected]>:

Vielen Dank für die Übersicht! Wie sieht es aus mit Bebauungsplänen? (Z.b.
[1])

Es heißt ausdrücklich: "Der Bebauungsplan besteht aus Planzeichnung (A) und
Text (B)". Trotzdem gehe ich mal davon aus, dass nur die planerischen
Festlegungen unter § 5 UrhG fallen. Die bereits vorhandenen Straßen und
Gebäude sind in diesen Plänen nämlich zum Teil äußerst detailliert erfasst.

[1]
<http://www.greifswald.de/de/ortsrecht/baurecht/bebauungsplaene-vorhaben-und-erschliessungsplaene.html>


M.E. sind B-Pläne gemeinfrei, da sie von den Gemeinden als Satzung
veröffentlicht werden (also ca. ein Gesetz sind). Zu argumentieren,
nur der textliche Teil sei davon betroffen, ist absurd.

Schau Dir mal diesen Plan an:
<http://www.greifswald.de/fileadmin/eigene-dateien/cf21997947/Baurecht/Bebauungsplaene_Satzungen/Bebauungsplan_Nr._65_-_Grimmer_Strasse_-_Satzung.pdf>
(2.5 MiB)

Ist hier dann auch die grau unterlegte Hintergrundzeichnung gemeinfrei, oder nur die farblichen Hervorhebungen? (Bei monochromen Plänen ist die Unterscheidung nicht ganz so einfach.)


Sebastian

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