Am Montag 04 Oktober 2010, 13:51:03 schrieb Simon Poole:
> Hst du vergessen zu erwähnen das die Beschilderung fast immer temporär ist,
> typischerweise an irgendwelchen Barrieren angebracht,  die nur bei
> tatsächlichem Schiessbetrieb gesenkt werden.

Also hierzulande kenne ich Wege über Schießbahnen eigentlich nur so, dass man 
die ausschließlich aus dem Schützenhaus erreicht (das Schild ist dennoch 
aufgestellt!) und das keine Feld- oder Wanderwege sind. Oft sind die 
Schießbahnen schon aus Lärmschutzgründen leicht abgesenkt, so dass man die von 
der Umgebung her gar nicht ebenerdig queren kann.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in der Schweiz erlaubt sein soll, 
Schießbahnen über reguläre, öffentliche Wege einzurichten.

Gruß, Bernd

-- 
Früher, wenn man da Luft im Schädel hatte, da kam man in eine Anstalt.
Heute kommt man ins Fernsehen und darf der ganzen Welt mitteilen,
warum das unglaublich geil ist, Luft im Schädel zu haben. Und am
nächsten Tag wollen sich alle den Kopf aufpumpen und überall sind die
Luftpumpen ausverkauft.  -  Dieter Nuhr (dt. Comedian)

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