Am Montag 04 Oktober 2010, 13:51:03 schrieb Simon Poole: > Hst du vergessen zu erwähnen das die Beschilderung fast immer temporär ist, > typischerweise an irgendwelchen Barrieren angebracht, die nur bei > tatsächlichem Schiessbetrieb gesenkt werden.
Also hierzulande kenne ich Wege über Schießbahnen eigentlich nur so, dass man die ausschließlich aus dem Schützenhaus erreicht (das Schild ist dennoch aufgestellt!) und das keine Feld- oder Wanderwege sind. Oft sind die Schießbahnen schon aus Lärmschutzgründen leicht abgesenkt, so dass man die von der Umgebung her gar nicht ebenerdig queren kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in der Schweiz erlaubt sein soll, Schießbahnen über reguläre, öffentliche Wege einzurichten. Gruß, Bernd -- Früher, wenn man da Luft im Schädel hatte, da kam man in eine Anstalt. Heute kommt man ins Fernsehen und darf der ganzen Welt mitteilen, warum das unglaublich geil ist, Luft im Schädel zu haben. Und am nächsten Tag wollen sich alle den Kopf aufpumpen und überall sind die Luftpumpen ausverkauft. - Dieter Nuhr (dt. Comedian)
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