Am 3. Dezember 2010 13:00 schrieb Latze <[email protected]>:
> Hallo Liste,
>
> hat schon jemand Erfahrungen mit der Bundeswehr gemacht? Ich könnte hier mit
> Bing-Bildern die Gebäude und Straßen von einem Luftwaffenstützpunkt mappen.
> Ich frag mich, ob ich das einfach so machen soll oder ob ich lieber erst mit
> der Bundeswehr, der Lustwaffe oder dem Stützpunkt Kontakt aufnehmen soll.
> Ist ja immer wieder die Frage, wie die auf sowas reagieren.
>

Es kann sich unter Umständen um eine Straftat handeln: § 109g StGB,
Sicherheitsgefährdendes Abbilden[1] Details kann ich dazu im
Augenblick auch nicht beisteuern, aber der Wortlaut passt zumindest
zum Teil auf das, was wir bei OSM für gewöhnlich so tun :-) für die
andere Hälfte ist WikiLeaks zuständig ;-)

Gruß, Falk



[1] http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__109g.html

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