Am 04.12.2010 10:26, schrieb Falk Zscheile:
Es kann sich unter Umständen um eine Straftat handeln: § 109g StGB,
Sicherheitsgefährdendes Abbilden[1] Details kann ich dazu im
Augenblick auch nicht beisteuern, aber der Wortlaut passt zumindest
zum Teil auf das, was wir bei OSM für gewöhnlich so tun :-) für die
andere Hälfte ist WikiLeaks zuständig ;-)
Gruß, Falk
[1] http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__109g.html
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Hallo Frank,
danke für die Hilfreiche Info. Für mich Grund genug, erst einmal alles
zu lassen, was mit diesem Stützpunkt zu tun hat. Will wohl keiner, dass
OSM eine ähnliche Position wie Wikileaks einnimmt.
Gruß
Latze
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