Am 5. Dezember 2010 12:39 schrieb Thomas Reincke <m...@thomas-reincke.de>:
> Am 04.12.2010 10:26, schrieb Falk Zscheile:
>>
>> Es kann sich unter Umständen um eine Straftat handeln: § 109g StGB,
>> Sicherheitsgefährdendes Abbilden[1] Details kann ich dazu im
>> Augenblick auch nicht beisteuern, aber der Wortlaut passt zumindest
>> zum Teil auf das, was wir bei OSM für gewöhnlich so tun :-) für die
>> andere Hälfte ist WikiLeaks zuständig ;-)
>
> Und wer Grenzen einträgt, den bekommt man wegen Landesverrat dran?
>
> Ich würde sagen:
> - alles was man auf Luftbildern zu sehen bekommt ist ok.
> - alles wo man bei einem TOT* hingelassen wird ist ok
>
> * Tag der Offenen Türe
>
Dann ließ dir die Strafnorm noch einmal in Ruhe durch. Ich kann daraus
die von dir abgeleiteten Thesen nicht nachvollziehen. Warum gerade am
Tag der offenen Tür der Tatbestand des § 109g StGB nicht gelten soll
bleibt (bisher) Dein Geheimnis.

Insbesondere ist doch für uns entscheidend, dass wir den ersten Teil
der Strafnorm selbst beeinflussen können:

§ 109g StGB Abs. 1: "[...] eine Abbildung [...] anfertigt oder eine
solche Abbildung [...] an einen anderen gelangen [...] lässt [...]"

den zweiten Teil:

"[...] und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird [...]
bestraft."

eher nicht, das hängt ganz wesentlich von den Wertungen Dritter ab
(Staatsanwalt, Strafrichter).

Es bleibt natürlich jedem selbst überlassen, wie er das Risiko
einschätzt, es ist jedenfalls latent vorhanden.

Gruß, Falk

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