Am 20.03.2011 11:48, schrieb M∡rtin Koppenhoefer:
ich hatte vor ein paar Tagen schonmal gefragt, und bisher keine
Antwort bekommen: wozu "braucht" man die Landmasse-Relationen, bzw.
wozu haben diejenigen, die sie angelegt haben, das gemacht?

Wenn ich mir in Wikipedia die Definition der Landmasse ansehe bekomme
ich den Eindruck, dass das bei uns bereits mit der coastline
ausreichend abgedeckt ist:

"Als Landfläche, Landmasse oder Festland wird in der Geografie jener
Teil der Erdoberfläche bezeichnet, der sich über den Meeresspiegel
erhebt und auch bei Flut nicht von Wasser bedeckt wird."

Dass hier einfach mal drauflos gemappt wurde, legt auch diese Seite nahe:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Coastline
"Landmasse                 in OSM noch nicht genau definiert"

Braucht jemand das Zeugs, oder kann man nicht alle Informationen
bereits aus der coastline und den administrativen Boundaries
herausholen?

Hallo Martin,

ich finde es Sinnvoll bei küstennahen Gemeinden / Kreisen / Bundesländern beides zu haben. Denn wenn man mal eben eine Übersichtskarte von Deutschland zeichnen möchte, will man gerade nicht die 12 Meilen Zone von Deutschland haben sondern Rügen, Sylt, Helgoland, die Halligen extra erkennen können. Natürlich könnte man das dann auch per Tool machen, welches zwei Quellen joint. Aber das war das urspürngliche Argument für die Einführung von Landmassen.

Bei meinen Erkundungen über den genauen Grenzverlauf bei der Küstenlinie zwischen Hamburg und Bremen (Elbe ist eine Bundeswasserstraße und "Küstenline" ) bin ich auf wiedersprüchliche Infromationen gestoßen. So enden anscheind die Gemeinden von Niedersachen und Schleswig Holstein z.T. an der Küstenlinie aber die jeweiligen Bundesländer in der Elbmitte. Die Elbe ist anscheind ein "Gemeindefreies Gebiet". Mir ist aber z.B. auch überhaupt nicht klar, was passiert, wenn z.B. eine Sturmflut etwas Land wegnimmt (wird dann die Gemeinde kleiner?) oder wenn durch Landgewinnung Land dazu kommt (Verschieben sich dann die Gemeindegrenzen? Ab wann, Landgewinnung ist ja kontinulierlicher Prozess...) Ich könnte mir vorestellen, das Gemeindegrenzen an der Küste von Zeit zu Zeit neu festgelegt werden und wir in sofern auch eine alte Küstenline als z.Z. geltende Grenze speichern müssten.

Ein befreundeter Rechtsanwalt hat mir bestätigt, das es immer wieder zu Problemen kommmt (welches Gericht/Gesetzt ist Zuständig) wenn es im Küstenbereich zu Rechtstreitigkeiten kommt, da es z.T. nicht geklärt ist, weleches Recht gilt.

Gruß
Sven

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