Am 10. Mai 2011 11:04 schrieb Thomas Ineichen <osm.mailingl...@t-i.ch>:
> Zitat von M∡rtin Koppenhoefer <dieterdre...@gmail.com>:
>
>> Am 9. Mai 2011 14:50 schrieb Thomas Ineichen <osm.mailingl...@t-i.ch>:
>
>> Es gab aber bereits seit 2008 eine Seite speziell für motorcar, auf
>> der wie heute auch noch klar das steht, was bis dahin Konsens und
>> Definition war (Description: "Access permission for cars.").
>> http://wiki.openstreetmap.org/w/index.php?title=Key:motorcar&oldid=194411
>
> Wenn im Wiki auf zwei unterschiedlichen Seiten verschiedene Definitionen
> stehen, dann kann man IMHO nicht von 'klar' und 'Konsens' reden. Zumal die
> Access-Seite wahrscheinlich häufiger besucht wird als diejenige für Motorcar
> und meine Anpassung monatelang stehen blieb.


Deine Änderung ist gerade mal ein halbes Jahr alt und hat diesen
Widerspruch überhaupt erst geschaffen. Bis zu diesem Zeitpunkt war das
(englische=verbindliche) Wiki in dieser Hinsicht "im Lot". Die Mapper,
die sich mit dem Thema auskennen, sehen sicher nicht permanent die
access-Seite auf Feinheiten in der Hierarchie durch, und die anderen,
für die die Seite da ist, lernen dann eben Quatsch wenn sie Hilfe
suchen.


> Das sehe ich - wie bereits nachfolgend geschrieben - nicht so. Das
> 'Verbotsschild mit dem Auto' steht in den meisten Ländern für *alle
> zweispurigen Motorfahrzeuge*.


na und? Das haben Dir andere auch schon geschrieben: dann tagge das
Schild und nicht "motorcar".


>>> Da ich bisher kein Land kenne, in welchem es ein Verbotsschild gibt, ....
>> ..., und dann im Textteil (ausser Autos) die Autos
>> wieder ausnimmt ( http://www.23hq.com/dieterdreist/photo/6059575 )
>
> Darum schrieb ich oben von 'highway=*'. Die 212'866 motorcar-Keys sind zu
> fast 90% zusammen mit highway=* vergeben, aber nur zu unter 1% zusammen mit
> amenity=*.


das sind immerhin auch 2000.


> Trotz Deinem Gegenbeispiel aus Italien bleibe ich bei der
> Überzeugung, dass 'motorcar' bisher hauptsächlich für zweispurige
> Motorfahrzeuge genutzt wird.


es geht ja auch nicht um "hauptsächlich" sondern darum, dass man die
Definition nicht einfach ändern kann (mit der alten Definition ist die
Übereinstimmung nämlich vermutlich annähernd 100%). Jetzt, wo der
Widerspruch da ist, hätte ich eigentlich von Dir erwartet, dass Du
diese Änderung wieder zurück nimmst.

Gruß Martin

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