Am 10.01.2012 15:26, schrieb Michael Krämer:
Hallo,

bei Kindergärten gibt es viele in kirchlicher Trägerschaft. Von z. B.
staatlichen Kindergärten unterscheiden sie sich aber nur etwas in der
Ausrichtung der Arbeit. Aufgenommen werden Kinder unabhängig von deren
Religion - das dürfte Bedingung für die staatlichen Zuschüsse sein.


Den Unterschied merkst du, wenn du dort um Arbeit nachsuchst und nicht "richtig" verheiratet bist. Die Arbeitsgerichte sind immer wieder dankbar für solche Fälle...

SCNR,
André Joost




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