Am 19.04.12 09:46, schrieb Georg Feddern:


Aber ist es wirklich notwendig und sinnvoll, die Verwaltungsstruktur
innerhalb einer Relation abzubilden?
Wenn man das tut, setzt man (als Beispiel mal SH) das Kreis_gebiet_ aus
den Amts_gebieten_ zusammen.

Nein, es soll nur auf die Relationen der Ämter verwiesen werden. Die Kreisgrenze bleibt als Fläche/Polygon daneben definiert. So kann man auf einfache Weise z.B. Verbandsgemeinde Bad Kreuznach und Verbandsgemeindefreie Stadt Bad Kreuznach im Kreis Bad Kreuznach auseinanderhalten. Ohne sich die Grenzen jeweils anschauen zu müssen.

Dabei geht dann m. E. aber die Kreis_grenze_ verloren bzw. ist nicht
mehr eindeutig, die muss man also als _Grenz_relation zusätzlich erfassen.

Als Polygon, ja.

Was hat man dann außer der Zusammenfassung der Amtsgebiete, die aber
über den geografischen Zusammenhang der Amtsgebiete innerhalb des
_Kreisgebietes_der_Grenzrelation_ gegeben ist, gewonnen?

Der simple Mapper kann nicht eben mal eine Postgis-Abfrage starten. Mit Relationen kommt er eher klar. Aber diese Art von Grenzrelationshierarchie ist eben ein "kann", kein "muß". Die Grenzlinienelemente sind nur in der/den Geometrie-Relation(en) bzw in neu zu schaffenden Flächenelementen drin.

Gruß,
Andre Joost



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