Am 17. September 2012 11:05 schrieb Martin Koppenhoefer
<[email protected]>:
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> Am 17.09.2012 um 10:09 schrieb Jochen Topf <[email protected]>:
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>> Symbol "rotes Kreuz auf grüner Raute"
>> kann keiner urheberechtlichen Schutz geltend machen. Allenfalls das 
>> Markenrecht
>> bei einem komplizierterem Logo oder so
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> Dass ein Logo kompliziert sein muss, wäre ich mir nicht so sicher, auch 
> einfache Logos können Marken sein, z.B. deutsche Bank, oder eine bestimmte 
> Farbe (Telekom ) oder ein einfaches Quadrat in einer bestimmten Farbe und 
> Kontext.
>
Man muss zwischen Markenschutz (Markengesetz) und Urheberrechtsschutz
(Urheberrechtsgesetz) unterscheiden. Solange wir diese Marke (falls
sie besteht) aber nicht in OSM einbinden sehe ich kein Problem.

Gruß, Falk

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