On 17.09.12 12:35, Martin Koppenhoefer wrote:
> Klar kann man das, was sollte denn dagegen sprechen?

Eine Bildmarke muß Unterscheidungskraft besitzen. Der auf den Baum gemalte weiße
und blaue Strich besitzt das (IMO, bewandert bin ich im Markenrecht auch nicht)
nicht (im Gegensatz zu dem "magenta" Telekomunternehmen).

> aber das es z.T. getan wurde wissen wir bereits.

Eine Wanderwegmarkierung als Marke? Erzähl'...

/al

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