> > Ich frage mich hier, was das Markenrecht tatsächlich aussagt. Nennen und > niederschreiben wird man den Namen ja wohl dürfen. >
"Der Markeninhaber hat gegen einen Verletzer einen Unterlassungsanspruch gegen die kennzeichenmäßige Benutzung der Marke, [...] [wenn] das Zeichen für identische oder ähnliche Dienstleistungen oder Waren verwendet wird, für die die Marke eingetragen ist. Quelle: Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Marke_(Recht)#Rechte_aus_einer_Marke_.28Markenschutz.29 Dabei gibt es noch die Einschränkung auf "im gewerblichen Verkehr", aber da wird OSM wohl einzurechnen sein, da wir im Wettbewerb mit kommerziellen Anbietern stehen, auch wenn wir hier kein Geld verlangen. Kennzeichenmäßige Benutzung ist genau das, was wir tun, wenn wir den Namen eines Wanderweges an diesen Wanderweg schreiben. Du darfst also hier über REWE reden, aber nicht REWE an einen Supermarkt schreiben. Da die Benutzung für Karten nicht eingetragen ist, darfst du REWE auf eine Karte schreiben. Wenn du aber REWE benutzt, um auf der Karte einen Supermarkt zu beschreiben, wird's schon wieder brenzlig. Und generell darfst du natürlich alles, solange der Markeninhaber nichts dagegen hat. Gruß, Chaos _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

