Am 17.09.2012 um 11:16 schrieb Sven Geggus <[email protected]>:
>>> Der Verlauf der Wanderwege des Harzklubs in Verbindung mit den zugehörigen
>>> Nummerierungen und Symbolisierungen ist urheberrechtlich geschützt.
>
> Selbstverständlich ist diese Datensammlung nach EU Datenbankrecht
> urheberrechtlich geschützt. Das verbietet uns aber natürlich nicht diese Daten
> selbst zu erheben und in OSM einzupflegen.
So einfach ist das nicht, die beziehen sich ja nicht auf Daten oder eine
Datensammlung sondern explizit auf den Verlauf der Wanderwege in Verbindung mit
ihrer Nummerierung und Symbolen, und damit auf den Urheberrechtsschutz und das
Markenrecht.
Du darfst z.B. auch dann keine Tonaufnahme eines urheberrechtlich geschützten
Lieds machen und verkaufen (ohne Einwilligung des Rechteinhabers), wenn Du das
Lied selbst singst, oder ein Bild abmalen und verkaufen, wenn es klar eine
Kopie ist, oder z.B. dasselbe Haus nochmal bauen, ohne dem Architekten ein
Honorar zu zahlen oder nichtmal den Bauplan oder Teile davon fotokopieren
(klar, da muss man dann jeweils im Einzelfall abwägen, inwieweit das
Urheberrecht zum Tragen kommt). Für die Entwicklung einer Wanderroute
Urheberschutz zu reklamieren halte ich für erfolgsversprechend (Schöpfungshöhe
klar erreicht m.E.).
Gruß Martin
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