Hallo,

Ronnie Soak wrote:
> Ich habe gerade versucht zu recherchieren. Leider habe ich nichts
> gefunden wie 'Abbildung der Wirklichkeit', 'Reine Datensammlungen'
> usw. Hast du mal einen Link zu einem Gesetzesabschnitt oder wenigstens
> einem Gerichtsurteil, der das Markenrecht derart einschränkt? Ich
> finde immer nur erschreckende Urteile mit dem Gegenteil ...

Warum sollte das Markenrecht hier überhaupt greifen? Beim Markenrecht
geht es doch ausschließlich darum, dass ausschließlich der Markeninhaber
Waren und Dienstleistungen mit der Marke kennzeichnen darf. Sonst fiele
mir als Anspruch höchstens ein, dass niemand bei fremden Marken den
Anschein erwecken darf, es handle sich dabei um Gattungsbegriffe, da
ansonsten ein Löschungsgrund für diese Marken geschaffen würde.

Und dass man die Wirklichkeit abbilden darf, folgt ja wohl aus Artikel 5
des Grundgesetzes.

So würde ich das sehen, aber IANAL.

Liebe Grüße,
Stefan


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