Am 23.09.2012 09:35, schrieb Norbert Kück:
Hallo,
am 23.09.2012 09:25 schrieb Steffen Heinz:
und was ist hiermit?
http://www.openlinkmap.org/?zoom=18&lat=51.42551&lon=7.04192&layers=B
da sind auch die Bilder auf commonce verlinkt, die Lizenz ist erst auf
den dritten Klick verfügbar.
Und manchmal sieht man den Link zur Commons-Seite nur, wenn man die Seitenleiste herunterscrollt.

Aber genau das ist doch mein Reden. Die Angabe des URL (es steht ja kein Link in der Datenbank) führt zu lizenzrechtlich problematischen Situationen. Damit muss man klug umgehen.
Ich bin zwar auch kein Jurist, aber das halte ich für Blödsinn.
Die URL selbst ist nicht lizenzrechtlich problematisch, und nichtmal die Verwendung der URL ist problematisch, solange es sich beim URL-Ziel nicht um rechtswidrige Inhalte handelt. Rechtlich problematisch könnte dagegen die Verwendung der verlinkten INHALTE sein. Wenn die OpenLinkMap einen Link auf ein Commons-Bild setzt, ist das IMHO kein Problem. Zeigt sie das Bild aber direkt an, muss/müsste die Lizenzbestimmung (Namensnennung etc.) eingehalten werden.

Das ist aber an der Stelle kein direktes Problem von osm, denke ich - eher ein Zeichen dafür, dass das direkte Verlinken zu Bildern vielleicht doch nicht so ganz sinnvoll ist.

Gruß
Peter

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