Am 23.09.2012 10:55, schrieb Norbert Kück:
Hallo,
am 23.09.2012 10:35 schrieb Peter Wendorff:

Sag ich doch.
Nun ja... nicht direkt.
Du schreibst "Die Angabe des URL (es steht ja kein Link in der
Datenbank) führt zu lizenzrechtlich problematischen Situationen."
Die URL selbst ist aber zumindest noch nicht die problematische
Situation, sie führt dann dazu, wenn jemand dann dieses Bild direkt
anzeigt, ohne sich weiter um Lizenzfragen des verlinkten Bildes zu kümmern.
Und wo ist da der Widerspruch?

Wenn jemand eine Kampfdrohne mit OSM-Koordinaten steuert (rein
hypothetisches Beispiel),[...]
Richtig, rein hypothetisch. Wenn ich so etwas machen wollte, würde ich OSM bestimmt nicht brauchen.

Wenn unser Wiki als einzige vorhandene Dokumentation behaupten würde,
Wer kennt das Wiki?

Unsere Situation ist anders:
Ein User fragt: Ist es sinnvoll, die Denkmalbilder auf Commons in OSM anzugeben? Und die Antwort ist: Das ist prima, dann kann man die Bilder mit Openlinkmap sehen. Was ist in dieser Situation daran falsch, (übrigens nur als Nebenaspekt) auf die Stolperfallen hinzuweisen?
Die Stolperfalle liegt aber doch beim Verantwortlichen (z.B. Programmierer) der OpenLinkMap, der das so hinnimmt und anzeigt, nicht in der osm-db. Klar: Damit stellt sich der Nutzen in Frage, aber nicht die rechtliche Unbedenklichkeit auf Seiten des Mappers, der den Link in die osm aufnimmt.

Gruß
Peter

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