Am 17.01.2013, 19:50 Uhr, schrieb Falk Zscheile <[email protected]>:

Du lieferst gerade ein
schönes Beispiel dafür, indem du Radwege ausschließlich als für
Radfahrer angepasste Wege definierst und die rechtliche Komponente
damit völlig außen vor lässt. Andere gehen genau umgekehrt an die
Klassifizierung heran :-)

Die rechtliche Komponente, also die Beschilderung kommt als bicycle=* daher. :-)



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