Hallo Robert Wei�graeber, dear Robert Wei�graeber, * [EMAIL PROTECTED] wrote/schrieb:
> Wie sieht es eigentlich momentan beim Verkauf von Privat an Privat mit > der Gew�hrleistung aus? > > Sind solche Texte wie hier zul�ssig: > (ebay) > Ich gebe lediglich eine Funktionsgarantie bei Erhalt der Ware, sowie > eine Garantie auf Richtigkeit der Beschreibung. > Der Artikel wird, so wie er beschrieben ist, von Privat an Privat > verkauft, das soll hei�en: mit der Abgabe eines Gebotes erkl�ren Sie > sich ausdr�cklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich > zustehende Garantie sowie den Umtausch bei Gebrauchtwaren zu > verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit den Bedingungen nicht > einverstanden sind! Ja, von Privat kannst Du die Gew�hrleistung ausschlie�en. Wenn Du als Gewerbetreibender etwas gebraucht verkaufst, mu�t Du zwei Jahre Garantie geben, kannst aber mit dem K�ufer vereinbaren, da� Du nur ein Jahr gibst. Die Unterschiede zwischen Garantie und Gew�hrleistung m��ten wir jetzt noch ausdiskutieren, aber die Fristen stimmen. Ich schmei�e gebrauchte Technikbrocken jetzt lieber weg, als sie auf eBay zu verkaufen. -martin -- "Contrary to popular belief, Unix is user friendly. It just happens to be selective about who it makes friends with." ---------------------------------------------------------------------------- PUG - Penguin User Group Wiesbaden - http://www.pug.org

