Hallo Robert Wei�graeber,
dear Robert Wei�graeber,

* [EMAIL PROTECTED] wrote/schrieb:

> Wie sieht es eigentlich momentan beim Verkauf von Privat an Privat mit
> der Gew�hrleistung aus?
> 
> Sind solche Texte wie hier zul�ssig:
> (ebay)
> Ich gebe lediglich eine Funktionsgarantie bei Erhalt der Ware, sowie
> eine Garantie auf Richtigkeit der Beschreibung. 
>  Der Artikel wird, so wie er beschrieben ist, von Privat an Privat
>  verkauft, das soll hei�en: mit der Abgabe eines Gebotes erkl�ren Sie
>  sich ausdr�cklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich
>  zustehende Garantie sowie den Umtausch bei Gebrauchtwaren zu
>  verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit den Bedingungen nicht
>  einverstanden sind! 

Ja, von Privat kannst Du die Gew�hrleistung ausschlie�en.

Wenn Du als Gewerbetreibender etwas gebraucht verkaufst, mu�t Du zwei Jahre
Garantie geben, kannst aber mit dem K�ufer vereinbaren, da� Du nur ein Jahr
gibst.

Die Unterschiede zwischen Garantie und Gew�hrleistung m��ten wir jetzt noch
ausdiskutieren, aber die Fristen stimmen.

Ich schmei�e gebrauchte Technikbrocken jetzt lieber weg, als sie auf eBay
zu verkaufen. 

-martin

-- 
"Contrary to popular belief, Unix is user friendly. It just
happens to be selective about who it makes friends with."
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