Hallo Robert,
Am Samstag, 16. August 2003 13:19 schrieb Robert Wei�graeber: > Wie sieht es eigentlich momentan beim Verkauf von Privat an Privat mit > der Gew�hrleistung aus? > > Sind solche Texte wie hier zul�ssig: > (ebay) > Ich gebe lediglich eine Funktionsgarantie bei Erhalt der Ware, sowie > eine Garantie auf Richtigkeit der Beschreibung. > Der Artikel wird, so wie er beschrieben ist, von Privat an Privat > verkauft, das soll hei�en: mit der Abgabe eines Gebotes erkl�ren Sie > sich ausdr�cklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich > zustehende Garantie sowie den Umtausch bei Gebrauchtwaren zu > verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit den Bedingungen nicht > einverstanden sind! Dass du eine Funktionsgarantie gibtst w�rde ich weglassen, denn als Privatperson musst du weder Garantie noch Gew�hrleistung bieten. Viele Verk�ufer (private) auf ebay haben solche oder �hnliche Texte in ihrem Angebot: Die Ware ist gebraucht aber in einwandfreiem Zustand. Da diese Auktion von Privat erfolgt, kann ich keine Garantie oder Gew�hrleistung �bernehmen. Soweit mir bekannt ist muss ein solcher Satz aber bei dem Angebot dabei stehen, sonst die nach EU Recht automatisch mindestens das 14 T�gige R�ckgaberecht. cu, Tobias ---------------------------------------------------------------------------- PUG - Penguin User Group Wiesbaden - http://www.pug.org

