Hallo Robert,

Am Samstag, 16. August 2003 13:19 schrieb Robert Wei�graeber:

> Wie sieht es eigentlich momentan beim Verkauf von Privat an Privat mit
> der Gew�hrleistung aus?
>
> Sind solche Texte wie hier zul�ssig:
> (ebay)
> Ich gebe lediglich eine Funktionsgarantie bei Erhalt der Ware, sowie
> eine Garantie auf Richtigkeit der Beschreibung.
>  Der Artikel wird, so wie er beschrieben ist, von Privat an Privat
>  verkauft, das soll hei�en: mit der Abgabe eines Gebotes erkl�ren Sie
>  sich ausdr�cklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich
>  zustehende Garantie sowie den Umtausch bei Gebrauchtwaren zu
>  verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit den Bedingungen nicht
>  einverstanden sind!

Dass du eine Funktionsgarantie gibtst w�rde ich weglassen, denn als 
Privatperson musst du weder Garantie noch Gew�hrleistung bieten.

Viele Verk�ufer (private) auf ebay haben solche oder �hnliche Texte in ihrem 
Angebot:

Die Ware ist gebraucht aber in einwandfreiem Zustand. Da diese Auktion von 
Privat erfolgt, kann ich keine Garantie oder Gew�hrleistung �bernehmen.

Soweit mir bekannt ist muss ein solcher Satz aber bei dem Angebot dabei 
stehen, sonst die nach EU Recht automatisch mindestens das 14 T�gige 
R�ckgaberecht.

cu, Tobias


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