Hi, 

On Sam, 16 Aug 2003 at 13:19 (+0200), Robert Wei�graeber wrote:
> Hallo!
> 
> Wie sieht es eigentlich momentan beim Verkauf von Privat an Privat mit
> der Gew�hrleistung aus?

Gibts nicht mehr, heisst jetzt (Sach-)M�ngelhaftung
> 
> Sind solche Texte wie hier zul�ssig:
> (ebay)
> Ich gebe lediglich eine Funktionsgarantie bei Erhalt der Ware, sowie
> eine Garantie auf Richtigkeit der Beschreibung. 

Bist Du sicher, das Du die Richtigkeit der Beschreibung *garantieren*
kannst? So pauschale Garantien k�nnen auch schnell mal nach hinten
losgehen, wobei mehr als R�ckzahlung des Kaufpreises meist nicht droht.
Garantien solltest Du am besten zeitlich einschr�nken und auch sonst so
konkret wie m�glich fassen. Das ist allerdings bei den ebay-K�ufern
unpopul�r. Deshalb lasse ich sowas lieber gleich weg.
Wenn man n�mlich tausend Einschr�nkungen und Bedingungen einbaut, denkt
der Verk�ufer da ist was faul dran.

>  Der Artikel wird, so wie er beschrieben ist, von Privat an Privat
>  verkauft, das soll hei�en: mit der Abgabe eines Gebotes erkl�ren Sie
>  sich ausdr�cklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich
>  zustehende Garantie sowie den Umtausch bei Gebrauchtwaren zu

Es gibt keine gesetzlich zustehenden Garantien. Konsultiere mal google
sowie das BGB mit Begriffen wie "Gew�hrleistung [alt],
(Sach-)M�ngelhaftung [neu], Garantie"
Dabei kann auch ein Abstecher zu �312b BGB (Fernabsatzvertr�ge) nicht
schaden, vorausgesetzt der Verk�ufer ist Unternehmer und der K�ufer
Verbraucher.

>  verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit den Bedingungen nicht
>  einverstanden sind! 

"Wenn Sie irgendwelche Rechte haben wollen, hauen Sie ab!"


IANAL christian
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