Hi, On Sam, 16 Aug 2003 at 13:19 (+0200), Robert Wei�graeber wrote: > Hallo! > > Wie sieht es eigentlich momentan beim Verkauf von Privat an Privat mit > der Gew�hrleistung aus?
Gibts nicht mehr, heisst jetzt (Sach-)M�ngelhaftung > > Sind solche Texte wie hier zul�ssig: > (ebay) > Ich gebe lediglich eine Funktionsgarantie bei Erhalt der Ware, sowie > eine Garantie auf Richtigkeit der Beschreibung. Bist Du sicher, das Du die Richtigkeit der Beschreibung *garantieren* kannst? So pauschale Garantien k�nnen auch schnell mal nach hinten losgehen, wobei mehr als R�ckzahlung des Kaufpreises meist nicht droht. Garantien solltest Du am besten zeitlich einschr�nken und auch sonst so konkret wie m�glich fassen. Das ist allerdings bei den ebay-K�ufern unpopul�r. Deshalb lasse ich sowas lieber gleich weg. Wenn man n�mlich tausend Einschr�nkungen und Bedingungen einbaut, denkt der Verk�ufer da ist was faul dran. > Der Artikel wird, so wie er beschrieben ist, von Privat an Privat > verkauft, das soll hei�en: mit der Abgabe eines Gebotes erkl�ren Sie > sich ausdr�cklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich > zustehende Garantie sowie den Umtausch bei Gebrauchtwaren zu Es gibt keine gesetzlich zustehenden Garantien. Konsultiere mal google sowie das BGB mit Begriffen wie "Gew�hrleistung [alt], (Sach-)M�ngelhaftung [neu], Garantie" Dabei kann auch ein Abstecher zu �312b BGB (Fernabsatzvertr�ge) nicht schaden, vorausgesetzt der Verk�ufer ist Unternehmer und der K�ufer Verbraucher. > verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit den Bedingungen nicht > einverstanden sind! "Wenn Sie irgendwelche Rechte haben wollen, hauen Sie ab!" IANAL christian ---------------------------------------------------------------------------- PUG - Penguin User Group Wiesbaden - http://www.pug.org

