Denny Schierz schrieb: > und ihr seid euch da wirklich sicher? Zeiterfassung ist doch gang und > gäbe und ich habe von den Kunden noch nie mitbekommen, dass sie da ihre > Einwilligung geben mussten. Ich denke, es ist das Recht des > Arbeitgebers, zu wissen, ob der Arbeitnehmer zur Arbeit erschienen ist, > oder nicht. Es geht hier außerdem nicht darum, zu wissen wo er innerhalb > der eingeloggten Zeit sich befindet, denn _das_ wäre eine Einschränkung > der Selbstbestimmung. Aktuell wird es z.B durch Tracking im Gebäude oder > im Auto. Da stimme ich euch zu. Aber nicht, wenn es um eine bloße > Anwesenheitsliste geht, denn mehr ist es schlicht nicht.
Ich hänge mich mal an dich Denny... Zwischen Zeit und Leistungserfassung muss man hier wohl deutliche Unterschiede sehen. Eine reine Anwesenheits Feststellung dürfte davon nicht betroffen sein. Die Lücken sind aber bei dieser Art von Zeiterfassung ziemlich groß, ich lasse zb. meinen Rechner während der Rufbereitschaft immer an. > cu denny Gruß Thorsten
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