Stefan Scheerer schrieb: > Gespeichert wird also nur die Information, dass eine bestimmte > Internetprotokoll-Adresse (IP) zu einem bestimmten Zeitpunkt online war, > nicht aber, welche Seiten besucht wurden oder welchen Inhalt eine E-Mail > hat. Dasselbe gilt für Internettelefonie. ... > Mindestspeicherdauer auf sechs Monate und nicht - wie ursprünglich auf > EU-Ebene diskutiert - auf 36 Monate festgesetzt worden. Auch bei der Frage, > welche Daten gespeichert werden, hat sich Deutschland mit seiner > grundrechtsschonenden Linie durchgesetzt. So sind zum Beispiel keine Angaben > über aufgerufene Internetseiten zu speichern.
Grandios, wie das zu Michaels Link paßt. Ich bin sicher, daß ich auf die groben Beschimpfungen, mit denen ich "meinen" von mir gewählten SPD-Abgeordneten überschüttet habe, kein so freundliches Meisterwerk der Textbausteinkunst in der Post finden werde. Sehr gut gefallen hat mir heute, nicht so gut passend, auch dieses Früchtchen hier: http://www.zeit.de/online/2007/47/vorratsdaten-interview "Es stellt sich ein gewisses Unbehagen ein, wenn man sich beobachtet fühlt. Das ist menschlich." So denken die. Wenn ich mich durch staatliche Beobachtung unbehaglich fühle, ohne daß ich die Rechte anderer verletze oder "gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz" verstoße, ist Artikel 2 komplett am Anschlag. Game Over. Was um alles in der Welt ist daran denn so schwer zu verstehen? -martin
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