On Tuesday 20 November 2007 23:15:05 Stefan Scheerer wrote:
> Diese eMail habe ich heute, nach nur anderthalb Wochen, von Herrn Wilsch,
> MdB und CDU, erhalten:
>

Beim lesen war ich Kurz davor meinen Magen zu entleeren bei so viel Ignoranz. 
Ich war mal so frei das ein wenig zu kommentieren, Ich hoffe Ich habs nicht 
übertrieben, das musste einfach mal raus. 

> Sehr geehrter Herr Scheerer,
>
> gerne antworte ich Ihnen auf Ihre Email vom 08. November, in der Sie die
> Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht
> kritisieren. Ich begrüße Ihre Beteiligung an der politischen Diskussion
> sehr. Da ich allerdings mit Ihrer Bewertung der Situation nicht in allen
> Punkten übereinstimme, möchte ich Ihnen im Folgenden meinen Standpunkt
> darlegen und ein paar Hintergründe der politischen Entscheidung für den
> Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung erläutern.

Als ob Wir die nicht schon zur genüge gehört hätten. 

>
> Die Rechtspolitik bewegt sich im Bereich der Telekommunikationsüberwachung
> in einem schwierigen Spannungsfeld. Dem Grundrechtsschutz der Bürger steht

Sie haben Angst davor. 

> die ebenfalls verfassungsrechtlich gebotene Pflicht des Staates zu einer
> effektiven Strafverfolgung gegenüber. Das Bundesverfassungsgericht hat
> immer wieder das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen
> Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung
> gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag des staatlichen
> Gemeinwesens hervorgehoben, weil ein solches Gemeinwesen anders nicht
> funktionieren kann. Grundrechtsschutz der Bürger und
Ach ja, die Kriminalitätsrate ist in Deutschland ja so hoch, und die 
Aufklärungsrate so niedrig. Wie konnte Ich das nur übersehen. 
> Strafverfolgungsinteresse des Staates müssen in einen vernünftigen
> Ausgleich gebracht werden. Nach Ansicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
> sollten Ermittlungsinstrumente dabei nicht weiter beschränkt werden, als
> dies verfassungsrechtlich geboten ist.
>
> Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist in unseren Augen ein solches
> Ermittlungsinstrument, das für die wirksame Aufklärung gerade schwerer
> Straftaten unabdingbar ist. In der Diskussion hierüber wird vielfach
> übersehen oder ganz bewusst verschwiegen, dass bereits nach der
> gegenwärtigen Rechtslage Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten
> (Verkehrsdaten) zwischen drei und sechs Monaten zu Abrechnungszwecken
> speichern dürfen und dies in der Regel auch tun. Die künftige
Genau weil das ja bei einer Flatrate so relevant ist wie oft Ich verbinde. 
> Verpflichtung, diese Daten sechs Monate lang zu speichern, wird also
> bereits heute in weiten Teilen erfüllt. Gespeichert werden sowohl bisher
> als auch künftig nur Verbindungsdaten - also die genutzten Rufnummern und
> Kennungen, die Uhrzeit und das Datum der Verbindungen - jedoch keine
> Telekommunkationsinhalte. Zu den Verbindungsdaten gehören neben

keine Kommunikationsinhalte.... sie ist also nur ein bisschen schwanger?

> Telefonverbindungen auch solche Daten, die bei der Kommunikation über das
> Internet anfallen. Auch diese müssen künftig gespeichert werden. In diesem
> Bereich gilt ebenfalls: Es werden nur Daten über den Internetzugang und die
> E-Mail-Kommunikation gespeichert. Gespeichert wird also nur die
> Information, dass eine bestimmte
> Internetprotokoll-Adresse (IP) zu einem bestimmten Zeitpunkt online war,
> nicht aber, welche Seiten besucht wurden oder welchen Inhalt eine E-Mail
> hat. Dasselbe gilt für Internettelefonie.
Na da sind wir aber beruhigt. 
>
> Über diese Daten haben die Telekommunikationsunternehmen nach den
> Vorschriften der Strafprozessordnung den Strafverfolgungsbehörden Auskunft
> zu erteilen, wenn es um die Verfolgung schwerer Straftaten oder von
> Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen wurden, geht. Die
> Anordnung der Erteilung einer Auskunft ist an strenge rechtsstaatliche
> Voraussetzungen geknüpft, der Staat hat also keinesfalls willkürlichen
> Zugriff auf die erhobenen Daten. Nicht zuletzt diese Erwägungen haben die
Sowas ähnliches hab Ich doch schonmal gehört... Ich glaub das war die 
LKW-Maut, aber da bin ich mir nicht mehr ganz sicher ;-P
> Bundesregierung bewogen, der Richtlinie Nr. 2006/24/EG des Europäischen
> Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von
> Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer
> Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder
> verarbeitet werden, zuzustimmen. Die Bundesregierung hat dies mit
> Unterstützung des Deutschen Bundestages getan.
>
> Meinen Kollegen und mir war dabei bewusst, dass das hierfür gewählte
> Instrument der Richtlinie möglicherweise nicht ganz frei von
> kompetenzrechtlichen Risiken ist. Wir haben uns dennoch dafür
> ausgesprochen, weil es gelungen ist, Regelungen mit Augenmaß zu
> vereinbaren. So ist die Mindestspeicherdauer auf sechs Monate und nicht -
> wie ursprünglich auf EU-Ebene diskutiert - auf 36 Monate festgesetzt
> worden. Auch bei der Frage, welche Daten gespeichert werden, hat sich
Also weil jemand anderes noch mehr wollte ist das was schlußendlich umgesetzt 
wird legitim?
> Deutschland mit seiner
> grundrechtsschonenden Linie durchgesetzt. So sind zum Beispiel keine
> Angaben über aufgerufene Internetseiten zu speichern. Wie bereits erwähnt,
> ist die Anordnung der Erteilung einer Auskunft über diese Daten nach wie
> vor an strenge rechtsstaatliche Voraussetzungen geknüpft. Eine anderweitige
> Verwendung dieser Daten ist nur zu Zwecken der Abwehr erheblicher Gefahren
> für die öffentliche Sicherheit möglich, wenn dies gesetzlich unter
> Beachtung der Verwendungsbeschränkungen im Telekommunikationsgesetz
> festgelegt ist. Eine Verwendung beispielsweise zur Durchsetzung
> zivilrechtlicher Ansprüche ist nicht zulässig.
Stichwort Maut
>
> Ich bin überzeugt, dass wir mit der Umsetzung der Richtlinie in nationales
> Recht sowohl dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung als auch dem
> Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung tragen. Die teilweise
> populistisch geschürte Angst vor einem Überwachungsstaat ist absolut
> unbegründet.
Ach wirklich? Ich versteh ja garnicht wie diese paranoiden Schwachköpfe darauf 
kommen das wir fast einen Überwachungsstaat haben. 
>
> Mit freundlichen Grüßen nach Rüdesheim
>
> Klaus-Peter Willsch MdB

Gruß, Nathanael
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