Hallo,

Jürgen schrieb:
Hallo,

beim Programm QUICKEN beispielsweise kann eine Rechnung gelöscht werden. In Wahrheit wird aber die Gegenbuchung gleich mit gelöscht, logisch und richtig. Die Löschung bewirkt, dass der komplette Vorgang aus der Buchhaltung entfernt wird. Beim Storno (der gleiche Vorgang: Buchung und Gegenbuchung werden gelöscht) bleibt der Vorgang in der Buchhaltung präsent.

Gruß, Jürgen

Tja, dann macht Quicken mit dem Löschen einen Fehler. Innerhalb der Buchhaltung ist für eine gebuchte Rechnung nur eine Stornobuchung erlaubt.

mfg
Michael



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