Hallo, Niels, Am Freitag, 30. März 2007 schrieb Niels Jende: > [...] > ist das nicht evtl schon eine Fahrlässigkeit des Anwalts? wenn dem so > wäre, würde ja keine Versicherung für daraus resultierende Schäden > aufkommen. Oder?
kann ich nicht verbindlich beantworten, aber ich denke, sie würde schon den Schaden ersetzen - ist ja schließlich der Sinn einer Haftpflichtversicherung. Da es wohl eher schon grob fahrlässig ist (der zitierte Waalfischfleischfall taucht im ersten Semester auf, den muss jeder kennen, der ein deutsches Staatsexamen hat), dürfte sie sich aber beim Anwalt mit Regressforderungen melden - und über die Kündigung des Vertrages nachdenken. Gruß Willi --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
