Hallo, Niels,

Am Freitag, 30. März 2007 schrieb Niels Jende:
> [...]
> ist das nicht evtl schon eine Fahrlässigkeit des Anwalts? wenn dem so
> wäre, würde ja keine Versicherung für daraus resultierende Schäden
> aufkommen. Oder?

kann ich nicht verbindlich beantworten, aber ich denke, sie würde schon 
den Schaden ersetzen - ist ja schließlich der Sinn einer 
Haftpflichtversicherung. Da es wohl eher schon grob fahrlässig ist (der 
zitierte Waalfischfleischfall taucht im ersten Semester auf, den muss 
jeder kennen, der ein deutsches Staatsexamen hat), dürfte sie sich aber 
beim Anwalt mit Regressforderungen melden - und über die Kündigung des 
Vertrages nachdenken.

Gruß
Willi

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