Hallo, Boris,

Am Freitag, 30. März 2007 schrieb Boris Kirkorowicz:
> [...]
> bei nächster Gelegenheit werde ich ihn darauf ansprechen.
> "Walfleischfall" klingt aber mehr wie etwas, was sich zwischen
> international aktiven Industriebetrieben abgespielt hat.

wenn ich mich richtig erinnere, waren es Hamburger Kaufleute, die 
lediglich die norwegische Bezeichnung "haakjöringsköd" verwendet haben 
in dem übereinstimmenden Glauben, dabei handele es sich um die 
Bezeichnung für Walfischfleisch - tatsächlich bedeutet das aber 
Haifischfleisch. Das Reichsgericht sagte Wurscht, allein entscheidend 
ist, was beide übereinstimmend gewollt haben.

> Möglicherweise ist das nicht vergleichbar mit einer Software, die
> sich auch an Endanwender richtet, bei Denen keine englischen
> Sprachkenntnisse vorausgesetzt werden können. 

Das wäre eine ganz andere Frage - die ich aber auch nicht so pauschal 
beantworten würde. Wenn nach den Umständen erwartet werden darf, dass 
der Nutzer Englisch versteht ...

> Aber man lernt ja nie 
> aus; so wusste ich z.B. noch nicht einmal, dass es im bundesdeutschen
> Rechtswesen ein Reichsgericht gibt.

Siehst Du, so schnell können Missverständnisse entstehen: Das Urteil des 
Reichsgerichts stammt aus dem Jahr 1916 und ist unverändert richtig, 
weil sich die Prinzipien, die da zur Anwendung kommen, in den letzten 
paar Hundert Jahren im kontinentaleuropäischen Rechtskreis nicht 
geändert haben. Technisch gibt es natürlich das Reichsgericht nicht 
mehr, an seine Stelle ist der Bundesgerichtshof getreten.

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