André Schnabel schrieb:

> Lizenzrechtlich daf DATEV natürlich OpenOffice.org zum Download anbieten
> - wäre dann aber auch dazu verpflichtet, den Quellcode der
> entsprechenden OpenOffice.org-Version zur Verfügung zu stellen (was aber
> technisch kein Problem wäre).  Ich finde dieses Argument nicht wirklich
> stichhaltig - kann mir aber andere Argumente vorstellen (z.B.
> Gewährleistung oder Haftung , da DATEV dann ggf. als "Händler" gilt).
> Letztendlich steht die Entscheidung, ob DATEV OOo zum Download anbietet
> oder nicht allein DATEV zu. (Ich finde es aber gut, dass es zumindest
> angeregt wurde.)
> 

Da wird das Lizenzrecht mal wieder nur vorgeschoben.

> Unabhänig davon, was DATEV anbietet, sind die Unterschiede zwischen OOo
> 2.4.2 und 2.4.3 minimal. Insbesondere wurden keine funktionalen
> Änderungen vorgenommen und auch die Progammierschnittstellen wurden
> nicht geändert.
> 
> Ich nehme aber an, DATEV wird auf OOo 2.4.2 bestehen, um Support zu
> leisten. OOo 2.4.2 ist z.B. hier noch verfügbar:
>  
> http://archive.services.openoffice.org/pub/openoffice-archive/localized/de/2.4.2/
> 
2.4.3 hat wohl sicherheitsrelevante Bugs (vorsorglich, es waren noch
keine Exploits bekannt) gefixt.

http://www.openoffice.org/security/bulletin.html

Paranoide nehmen daher eher die 2.4.3 ;-).

(Übrigens ein Grund, 'mal an die DATEV heranzutreten.)

Gruß
Michael


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