André Schnabel schrieb: > Lizenzrechtlich daf DATEV natürlich OpenOffice.org zum Download anbieten > - wäre dann aber auch dazu verpflichtet, den Quellcode der > entsprechenden OpenOffice.org-Version zur Verfügung zu stellen (was aber > technisch kein Problem wäre). Ich finde dieses Argument nicht wirklich > stichhaltig - kann mir aber andere Argumente vorstellen (z.B. > Gewährleistung oder Haftung , da DATEV dann ggf. als "Händler" gilt). > Letztendlich steht die Entscheidung, ob DATEV OOo zum Download anbietet > oder nicht allein DATEV zu. (Ich finde es aber gut, dass es zumindest > angeregt wurde.) >
Da wird das Lizenzrecht mal wieder nur vorgeschoben. > Unabhänig davon, was DATEV anbietet, sind die Unterschiede zwischen OOo > 2.4.2 und 2.4.3 minimal. Insbesondere wurden keine funktionalen > Änderungen vorgenommen und auch die Progammierschnittstellen wurden > nicht geändert. > > Ich nehme aber an, DATEV wird auf OOo 2.4.2 bestehen, um Support zu > leisten. OOo 2.4.2 ist z.B. hier noch verfügbar: > > http://archive.services.openoffice.org/pub/openoffice-archive/localized/de/2.4.2/ > 2.4.3 hat wohl sicherheitsrelevante Bugs (vorsorglich, es waren noch keine Exploits bekannt) gefixt. http://www.openoffice.org/security/bulletin.html Paranoide nehmen daher eher die 2.4.3 ;-). (Übrigens ein Grund, 'mal an die DATEV heranzutreten.) Gruß Michael --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [email protected] For additional commands, e-mail: [email protected]
