Hallo,

Am 11.01.2010 um 16:47 Uhr schrieb Heinz Kiesewetter:
> Genau hier bin ich mit meiner Weisheit am Ende. Gemäß dem Amerikanischen
> Produkthaftungsgesetz kann der Hersteller eines Bleistifts zu
> Schadenersatz in Millionenhöhe verklagt werden wenn man sich mit der
> Bleistiftspitze in den Finger pickst, aber wenn ein MS-Nutzer einen
> Herzinfarkt bekommt ist er selber schuld. (Sollte halt die Finger von MS
> lassen. ;-))

Da sollte sich jetzt ein Rechtsanwalt äußern. Nach meinen
bescheidenen Kenntnissen im deutschen Recht wird zwischen
Personen-, Sach- und Vermögensschaden unterschieden. Also
verlorene Daten aufgrund eines Programmsfehlers gehören zu
den Vermögensschäden. Der Hersteller haftet nur, wenn dieser
Schaden durch sein Produkt entstanden ist. M. W. nach ist
das in Deutschland noch nicht eindeutig geklärt, ob Software
ein Produkt ist oder nicht.

cu
Peter



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