> Es ist vollkommen legitim, einen Hoster zu bitten/aufzufordern eine
> Seite unzugänglich zu machen, die gegen eine Person hetzt und die den
> einzigen Zweck hat, jemanden massiv persönlich zu diffamieren und zu
> beleidigen. Auch eine Klage - gegen den *richtigen* Ansprechpartner
> (in der Regel den Urheber) - ist hier vollkommen in Ordnung.

Beides ist mit Sicherheit legitim. Die frage ist, ob ersteres auch klug ist. Das
bezweifele ich. Letzteres ist vermutlich zielführender.

-- daniel

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