Liebe Vereinsmitglieder und -unterstützer,

in den vergangenen Jahren kam wiederholt die Frage auf, inwiefern der 
Verein gerichtliche Verfahren von Wikipedianern zur Durchsetzung von 
Urheberrechtsansprüchen unterstützen kann. Zu den Fällen, die mir 
persönlich bekannt sind, gehören fehlerhafte oder gänzlich fehlende 
Attributierungen durch Nachnutzer von Commons-Bildern, mangelhafte 
Autorennennungen bei Offline-Inhalten oder Veröffentlichung von 
Wikimedia-Inhalten gänzlich ohne Lizenzhinweise.

Ob und wie der Verein hier unterstützend tätig werden kann, ist dabei 
eine komplexe Frage, da es unterschiedliche Interessen zu 
berücksichtigen gilt: Für den einzelnen interessierten Autoren und 
Fotografen kann die Wahrung seines persönlichen Urheberrechts von 
höchster Wichtigkeit sein. Es kommt auch vor, dass insbesondere 
Fotografen alternative kostenpflichtige Lizenzierungen für Nachnutzer 
anbieten, die sich nicht an die Lizenz gehalten haben. Eine materielle 
Unterstützung entsprechender gerichtlicher Einzelverfahren durch den 
Verein würde zur Folge haben, dass die Verfolgung individueller 
Schadenersatzansprüche zum primären Ziel wird, nicht die Förderung 
freien Wissens.

Der gewöhnliche Nutzer hat andere Interessen. Für ihn ist die einfache 
Erreichbarkeit im jeweiligen Medium seiner Wahl von größter Bedeutung. 
Gerade deswegen ist die möglichst unaufwendige Nachnutzung und 
Weiterverbreitung durch Dritte so wichtig für unsere Mission. Für diesen 
Nachnutzer ist es wichtig, dass überall dort, wo freie Inhalte drauf 
stehen, auch freie Inhalte drin sind. Wer Wikipedia-Inhalte bspw. auf 
einer DVD findet, soll davon ausgehen können, dass er diese DVD genauso 
kopieren und weiterverbreiten kann, wie der Herausgeber der DVD es auch 
getan hat. An dieser Form von Sicherheit muss uns viel liegen, weil ohne 
sie die Verbreitung freier Inhalte entschieden behindert wird.

Schließlich muss auch berücksichtigt werden, welche öffentliche Wirkung 
sowohl für den Verein als auch für die Wikimedia-Projekte dadurch 
entsteht, wenn solche gerichtlichen Verfahren offensiv geführt und aktiv 
vom Verein unterstützt werden. Dabei ist sicher entscheidend, welche 
Ziele mit den Verfahren primär verfolgt werden, wie signifikant die 
Verletzung (und damit der Anspruch) ist und wer der Beklagte ist.

In der Vergangenheit hat sich der Verein nur insofern an solchen 
Verfahren beteiligt, dass er Kontakte mit kompetenten Anwälten 
vermittelt hat. Nach reiflicher Überlegung innerhalb des Vorstands und 
umfassender Beratung mit unserem Vereinsjuristen sind wir nun zu der 
Entscheidung gekommen, dass wir unsere sehr passive Linie nicht weiter 
verfolgen werden. Es gibt viele ungeklärte Rechtsfragen im Bereich 
freier Lizenzen und freier Inhalte, so dass es sich lohnt, hier tätig zu 
sein. Gleichzeitig hat der Verein die Mittel, eine begrenzte Anzahl von 
Verfahren zu unterstützen.

Unser Vorschlag sieht so aus, dass der Verein zukünftig ausgewählte 
Verfahren materiell unterstützt, wenn diese Unterstützung dazu geeignet 
ist, ungeklärte Rechtsfragen durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu 
klären. Es geht also um Musterverfahren im weitesten Sinne, nicht jedoch 
um Standardverfahren, Massenabmahnungen oder ähnliches.

Den Ansatz, den wir gern verfolgen möchten, habe ich vor einigen Tagen 
ins Wikimedia-Forum gestellt: 
https://forum.wikimedia.de/w/Rechtliche_Unterst%C3%BCtzung
Ich würde mich sehr freuen, wenn es dort zu einer regen Diskussion 
unseres Vorschlags kommt. Gern könnt ihr dort auch einfach nur eure 
Meinung dazu äußern. Findet ihr das eine gute Idee? Oder nicht? Wenn ja, 
warum? Oder warum nicht?

Ich hoffe, dass wir mit diesem Schritt einen neuen Weg eröffnen, wie wir 
gemeinsam freies Wissen und dessen Verbreitung fördern können. Für eine 
Unterstützung und eure Beteiligung an der Diskussion möchte ich euch 
jetzt schon danken.

Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
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