Hallo,

Am 13.12.2010 13:49, schrieb Martina Nolte:
> Ich hatte auch schon einmal die Möglichkeit ins Gespräch gebracht,
> Lizenz- und Schadenersatzansprüche für solche Verfahren von vornherein
> an den Verein zu übertragen. Dann würde der Verein nicht den
> Musterkläger unterstützen, sondern selbst als Kläger auftreten. Das
> vereinfacht auch die Entscheidungswege.
Der Verein wird auch in Zukunft nicht selbst als Kläger auftreten, 
sondern derjenige der eine Klage führen möchten  und der  Verein davon 
ausgeht, dass damit eine Rechtsfrage einer Klärung nähergebracht werden 
kann, erhält eine Bürgschaft des Vereins, dass die Kosten des Verfahrens 
getragen werden. Damit ist nicht gesagt und auch gar nicht unbedingt 
gewollt, dass die Kosten des Verfahrens durch eventuelle 
Schadensersatzansprüche gedeckt werden. Denn niemand kann garantieren, 
dass ein Verfahren durch mehrere Instanzen siegreich verläuft und Ziel 
soll es ja möglichst sein eine Rechtsfrage höchstrichterlich geklärt zu 
bekommen. Und außerdem ist nicht gesagt, dass eventuelle 
Schadensersatzzahlungen auch die Höhe der tatsächlichen Kosten decken.

Die Frage der Deckung der Kosten war aber auch nicht Grundlage der 
Entscheidung nun solche Verfahren zu unterstützen, sondern die Einsicht, 
dass es im Bereich der freien Lizenzen und deren Gültigkeit (als einen 
Teilaspekt, es gibt aber genug weitere Fragen) im deutschen Rechtsraum 
ungeklärte Rechtsfragen gibt. Da der Verein aber mittlerweile in der 
Lage ist solche vermutlich langwierigen und auch kostspieligen Verfahren 
finanziell zu unterstützen, haben wir uns nun entschlossen den Schritt 
zu gehen, ohne aber in Zukunft jede (vermeintliche) Rechtsverletzung 
angehen zu wollen. Das nur zur Frage warum jetzt und nicht früher. Es 
ging auch in der Vergangenheit um das Wie und darum überhaupt die 
finanzielle Möglichkeit dazu zu haben.

Gruß

Michail

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