>
> "Der Verein muss eine Position zur Rechtsfrage haben." - hier ist in meinen 
> Augen sehr eindeutig, dass die Position zu der nutzungsbehindernden 
> Privatlizenz GFDL-1.2-only (ich denke, du beziehst dich hierauf) von seiten 
> des Vereins (Förderung freien Wissens) laut Satzung ebenso wie im common 
> sense eindeutig ablehnend ist.
>
>
> "Kann der Kläger Unterlassung und Schadenersatz geltend machen, soll der 
> Unterlassungsanspruch durchgesetzt und Schadensersatz in angemessener Höhe 
> geltend gemacht werden. Der zu zahlende Schadenersatz muss dem Verein 
> zufließen."

Ah, wunderbar, wenn dort das damit gemeint ist, was ich mir
vorgestellt habe. :) Dann ist ja an alles wichtige gedacht.

LG

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