Hallo Hubert,

On 29.12.2010 13:02, Hubert wrote:
 > Keiner (vor allem ich nicht) geht her und möchte die Meinung bzw. die
 > Beschlüsse des Vorstands zu verhindern oder ähnliches. Es ging
 > ausdrücklich darum, dass es die Aufgabe des Vorstands ist, die
 > Mitgliederversammlung vorzubereiten und die entsprechenden Informationen
 > so neutral, wie es auch in der Tagesordnung steht, den Mitgliedern zu
 > übermitteln. Mehr nicht. Eine persönliche Einschätzung der Anträge von
 > Mitgliedern in seiner Funktion als Organ hat in solchen Ankündigungen
 > nichts verloren.

Ich denke, darüber lässt sich ganz vortrefflich streiten. Bemerkenswert 
finde ich hier, dass bisher völlig zurecht bemängelt wurde, wie 
unterentwickelt der Meinungsbildungs- und Entscheidungsfindungsprozess 
in unserem Verein ist. Dem einzelnen Mitglied bleibt dafür im Idealfall 
nur die persönliche Teilnahme an der Mitgliederversammlung, wo ausgiebig 
für und gegen Anträge diskutiert, Änderungen vorgeschlagen, beschlossen 
oder abgelehnt, und letztlich ein gemeinsamer Beschluss gefasst werden kann.

Die Teilnahme an der MV ist aber mit nicht unwesentlichen Aufwänden 
verbunden, die nicht jedes Mitglied ohne weiteres eingehen kann. Die 
Vereinsgründer haben in weiser Voraussicht entsprechend für bestimmte 
Anträge und Wahlen allgemein die Möglichkeit der Briefwahl als 
alternative Partizipationsmöglichkeit vorgesehen.

Briefwahlen bringen ihre eigenen Nachteile mit sich. Insbesondere ist 
die Möglichkeit der Debatte nur eingeschränkt möglich. Nachdem die Zahl 
der Briefwähler stetig zunimmmt, erschien es durchaus angebracht Wege zu 
finden, sie besser in Entscheidungsfindungen einzubinden.

Die Stellungnahmen zu Anträgen wurden vor Jahren als ein (sicher nicht 
perfektes) Mittel eingeführt, um hier etwas Abhilfe zu schaffen und den 
Briefwählern mehr Argumente vorzusetzen, als nur die des Antragstellers. 
Bisher gibt es diese Stellungnahmen nur vom Vorstand in seiner Funktion 
als einzig repräsentatives, direkt von den Mitgliedern gewähltes Organ. 
Ich sehe aber keinen Grund, warum man das zukünftig nicht auch anderen 
Organen/Amtsträgern wie bspw. den Kassenprüfern ermöglichen soll. Der 
Meinungsbildungsprozess wird sicher nicht dadurch verschlechtert, dass 
mehr Meinungen ausgedrückt und eingebracht werden.

Als weitere Verbesserung ist der Vorstand im letzten Jahr dazu 
übergegangen, die Stellungnahmen vor dem Stichtag online zu 
veröffentlichen und damit den Antragstellern und anderen die Möglichkeit 
einer Replik zu geben. Von dieser Möglichkeit wurde damals auch bei 
einigen Anträgen Gebrauch gemacht. Den Briefwählern wurden dann die 
Anträge samt aller Stellungnahmen und Antworten darauf zugeschickt.

Ist dieser Prozess schon äquivalent zur Debatte auf einer 
Mitgliederversammlung? Sicher nicht, aber er bringt uns ein ganzes Stück 
näher. Raum für Verbesserungen gibt es immer. So ist ein möglicher 
Ansatz, eine Reihe von Regionalversammlungen abzuhalten, wo aktuelle 
Themen zwischen Mitgliedern diskutiert und Anträge für die allgemeine 
Mitgliederversammlung vorbereitet werden können. Einen solchen Versuch 
möchten wir gern 2011 starten.

Letztlich geht es hier darum, die Partizipationsmöglichkeiten des 
einzelnen Mitglieds zu stärken und dabei insbesondere die effektive 
Ausübung des Wahl- und Stimmrechts nicht von wirtschaftlichen, 
terminlichen oder sonstigen sachfremden Erwägungen abhängig zu machen.

 > Abgesehen davon, ist es auch nicht Aufgabe des Vorstands, überhaupt
 > Stellungnahmen zu Anträgen zu stellen. Ich sehe nichts davon in den
 > Statuten. Auch - und das sei ausdrücklich hier festgehalten - ist der
 > Vorstand nicht entscheidungsbefugtes Organ in einer
 > Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist gewissermassen bei einer
 > Mitgliederversammlung nur in Berichtspflicht, jedoch als Organ nicht in
 > Entscheidungsfindungsprozesse eingebunden. Er wird schlichtweg gar nicht
 > erst gefragt.

Neben dem inhaltlichen Argument kann man sicher auch auf formaler Ebene 
argumentieren. Hier würde ich zuerst die allgemeine Meinungsfreiheit 
anführen, aus der sich ohne Weiteres ergibt, dass erst einmal jeder das 
Recht hat, seine Meinung zu äußern. Es bedarf keiner besonderen 
Legitimation dafür. Ganz speziell für den Vorstand von Wikimed 
Deutschland ergibt sich die Möglichkeit der Stellungnahme zusätzlich aus 
der Geschäftsordnung der Verein, die besagt, dass dem Vorstand Anträge 
zur Mitgliederversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen 
sind. Voraussetzung für eine effektive Beschlussfassung ist eine 
Positionierung, also die Einnahme einer Stellung dazu, die im Rahmen von 
vorstandsinternen Diskussionen erarbeitet wird.

Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
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