Hallo Jan, vielen Dank für deine ausführliche Stellungnahme. Darauf vielleicht nur eine ganz kurze Frage:
Welche Möglichkeiten hat Wikimedia Deutschland, diese rechtliche Frage klären zu lassen und damit der Community in ihrem Diskussionsprozess zur Seite zu stehen? Gruß, Achim -------- Original-Nachricht -------- > Datum: Wed, 16 Nov 2011 13:05:42 +0100 > Von: Jan Engelmann <[email protected]> > An: "Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of Wikimedia > Deutschland e. V." <[email protected]> > Betreff: Re: [VereinDE-l] OA von WMF bzgl. Loriot-Briefmarken > Lieber Alexander Juhrich, liebe Liste, > > nach der Löschung von vier Loriot-Briefmarken aufgrund einer Office > Action am 8. November häufen sich hier die Anfragen. Die Prominenz des > Namens bringt damit eine Diskussion wieder in Schwung, die bereits im > September unter > > http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Bildrechte#Text.C3.A4nderungen_Briefmarken > > geführt wurde. Im Endeffekt könnte der konkrete Fall durchaus > Auswirkungen darauf haben, wie künftig mit Briefmarken innerhalb DE:WP > umgegangen wird. Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, die > Beweggründe für die Löschung etwas näher zu erläutern: > > Die Löschung der Wohlfahrtsmarken mit den Loriot-Motiven „Das > Frühstücksei“, „Herren im Bad“, „Auf der Rennbahn“ und „Der > Sprechende > Hund“ am 8.11.2011 war notwendig geworden, da eine Miterbin Loriots am > Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen WMF erwirkt > hatte, nachdem sie die Urheberrechte ihres Vaters vorsätzlich verletzt > sah. Verbunden damit war die Androhung strafrechtlicher Konsequenzen > gegen die Verantwortlichen von Foundation bzw. deutschem Chapter. Die > EV ist mittlerweile einsehbar. [1] Unabhängig von der Frage, ob diese > Verfügung zu Recht ergangen ist, ist das mit der Verfügung ergangene > Verbot zu beachten. Alleine deswegen schon mussten die Briefmarken > entfernt werden. > > Nach eingehender Analyse durch unsere Kanzlei JBB sowie das Legal > Department der WMF sahen alle Beteiligten keine andere Möglichkeit als > die unverzügliche Löschung – vorbehaltlich einer umfassenden Klärung > des Sachverhalts . Die Löschung erfolgte auf dem Wege der „Office > Action“, diente also der akuten Schadensabwehr. [2] > > Der „Office Action“ seitens der WMF ging ein schwieriger > Abwägungsprozess voraus. Der wichtigste Grund für diese > außergewöhnliche Maßnahme betrifft die Sorgfaltspflicht gegenüber > Dritten: Ein Verbleib der Briefmarken-Abbildung auf Commons und WP > hätte insbesondere bei Nachnutzern zu unkalkulierbaren Risiken > geführt. > > Die WMF hat naturgemäß keine dezidierte Position zur > urheberrechtlichen Stellung von Briefmarken in Deutschland. Doch fühlt > sie sich in ihrem Handeln zumindest auch an das geltende US-Copyright > und insbesondere dessen Durchsetzungsmöglichkeiten im Zuge des > „Digital Millenium Copyright Act“ gebunden. [3] > > Der urheberrechtliche Status von Briefmarken wird zwischen Teilen der > deutschen WP-Community und der herrschenden Meinung in der > rechtswissenschaftlichen Literatur vollkommen unterschiedlich > bewertet. [4] [5] Im Kern geht es dabei um die Bewertung von > Briefmarken als amtliche Werke, auf welche die Schutzzweckbestimmungen > des UrhR keinerlei Anwendung fänden. [6] > > Nach intensiver Beratung mit der von uns beauftragten Kanzlei JBB sind > wir zur Ansicht gelangt, dass das einzige einschlägige Urteil, auf das > sich auf die Gemeinfreiheits-These berufen kann (LG München, AZ 21 S > 20861/86) leider keine ausreichende Handlungsgrundlage bietet. Zum > einen datiert es vom 10.3.1987, erging also noch vor der > Privatisierung der Deutschen Bundespost. Von daher ist eine > wesentliche Voraussetzung der damaligen Entscheidung – nämlich die > Aufnahme im “Amtsblatt des Bundesministers für das Post- und > Fernmeldewesen” – mittlerweile obsolet. Die Deutsche Post AG als > privates Logistikunternehmen ist nicht auf die Produktion amtlicher > und damit gemeinfreier Werke verpflichtet, so sehr wir dies auch > bedauern mögen. > > Zum anderen wird die damalige Urteilsbegründung in der > rechtswissenschaftlichen Literatur einhellig angezweifelt (s. die > einschlägigen UrhR-Kommentare etwa von Schricker, Bullinger, Nordemann > und Dreier/Schulze). Vor allem Schricker (GRUR 1991, 645, 651) bringt > das zentrale Argument vor, dass Briefmarken trotz ihres Charakters als > Zahlungsmethode nicht aufgrund eines „Interesses der Allgemeinheit“ > veröffentlicht werden, da sie keine reinen „Informationsträger“ > darstellten. > > Angewandt auf den konkreten Fall Loriot geht es also auch um die > Frage, ob die Knollennasen-Briefmarken getreu oder außerhalb ihres > originären Verwendungszwecks (als Zahlungsmittel) abgebildet wurden. > Man kann dabei durchaus zu der Einschätzung gelangen, dass sie im > Kontext eines biographischen WP-Artikels eher den spezifischen Stil > oder die Arbeitsweise des Künstlers Loriots veranschaulichen sollen. > Daher kann man sich der Sichtweise der Klägerin, dass es sich bei > einer gestalteten Sonderedition eines Künstlers prinzipiell um ein > schutzfähiges Werk handelt, u.E. nicht von vorneherein verschließen. > Nicht zuletzt wird diese Meinung auch von dem Gericht geteilt, das > über den konkreten Fall zu befinden hatte, nämlich das Landgericht > Berlin. Es hat die Qualifikation der Briefmarken als amtliches Werk > ausdrücklich verneint. Dies geschah in Kenntnis der Entscheidung des > Landgerichts München, die die Antragstellerin dem Gericht ausdrücklich > zur Kenntnis brachte. Das Gericht hat mit der Entscheidung folglich > die Auffassung des Landgerichts München verworfen. Ungeachtet dieses > konkreten Falls ist ein Klärungsprozess innerhalb der deutschen > Community zur grundsätzlichen Umgangsweise mit Abbildungen von > Briefmarken wichtig und richtig. [7] [8] [9] > > [1] http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Decision_re_Loriot_Stamps.pdf > [2] http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Office_Action bzw. > http://meta.wikimedia.org/wiki/OFFICE > [3] http://de.wikipedia.org/wiki/Digital_Millennium_Copyright_Act > [4] http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Stamps/Public_domain#Germany > [5] > http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Bildrechte#Text.C3.A4nderungen_Briefmarken > [6] http://www.rechtambild.de/2011/06/urheberrechtsschutz-von-briefmarken/ > [7] > http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Loriot#Briefmarken_gel.C3.B6scht > [8] > http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Forum#Wohlfahrtsmarken_mit_Loriot-Motiven_sind_dem_DMCA_zum_Opfer_gefallen > [9] > http://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Philippe_%28WMF%29#File:DPAG_2011_55_Herren_im_Bad.jpg > > Mit besten Grüßen > > Jan > > -- > Jan Engelmann > Leiter Politik & Gesellschaft > ------------------------------------- > Wikimedia Deutschland e.V. > Eisenacher Straße 2 > 10777 Berlin > > Telefon 030 - 219 158 26-0 > www.wikimedia.de > > Stellen Sie sich eine Welt vor, in der jeder Mensch an der Menge allen > Wissens frei teilhaben kann. Helfen Sie uns dabei! > http://spenden.wikimedia.de/ > > **** Helfen Sie mit, dass WIKIPEDIA von der UNESCO als erstes > digitales Weltkulturerbe anerkannt wird. Unterzeichnen Sie die > Online-Petition! http://wikipedia.de **** > > Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. > Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg > unter der Nummer 23855 Nz. Als gemeinnützig anerkannt durch das > Finanzamt für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/681/51985. > > _______________________________________________ > VereinDE-l mailing list > [email protected] > https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l -- NEU: FreePhone - 0ct/min Handyspartarif mit Geld-zurück-Garantie! Jetzt informieren: http://www.gmx.net/de/go/freephone _______________________________________________ VereinDE-l mailing list [email protected] https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
