Hallo Jan,

vielen Dank für deine ausführliche Stellungnahme. Darauf vielleicht nur eine 
ganz kurze Frage:

Welche Möglichkeiten hat Wikimedia Deutschland, diese rechtliche Frage klären 
zu lassen und damit der Community in ihrem Diskussionsprozess zur Seite zu 
stehen?

Gruß,
Achim

-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Wed, 16 Nov 2011 13:05:42 +0100
> Von: Jan Engelmann <[email protected]>
> An: "Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of Wikimedia 
>         Deutschland e. V." <[email protected]>
> Betreff: Re: [VereinDE-l] OA von WMF bzgl. Loriot-Briefmarken

> Lieber Alexander Juhrich, liebe Liste,
> 
> nach der Löschung von vier Loriot-Briefmarken aufgrund einer Office
> Action am 8. November häufen sich hier die Anfragen. Die Prominenz des
> Namens bringt damit eine Diskussion wieder in Schwung, die bereits im
> September unter
> 
> http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Bildrechte#Text.C3.A4nderungen_Briefmarken
> 
> geführt wurde. Im Endeffekt könnte der konkrete Fall durchaus
> Auswirkungen darauf haben, wie künftig mit Briefmarken innerhalb DE:WP
> umgegangen wird. Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, die
> Beweggründe für die Löschung etwas näher zu erläutern:
> 
> Die Löschung der Wohlfahrtsmarken mit den Loriot-Motiven „Das
> Frühstücksei“, „Herren im Bad“, „Auf der Rennbahn“ und „Der
> Sprechende
> Hund“ am 8.11.2011 war notwendig geworden, da eine Miterbin Loriots am
> Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen WMF erwirkt
> hatte, nachdem sie die Urheberrechte ihres Vaters vorsätzlich verletzt
> sah. Verbunden damit war die Androhung strafrechtlicher Konsequenzen
> gegen die Verantwortlichen von Foundation bzw. deutschem Chapter. Die
> EV ist mittlerweile einsehbar. [1] Unabhängig von der Frage, ob diese
> Verfügung zu Recht ergangen ist, ist das mit der Verfügung ergangene
> Verbot zu beachten. Alleine deswegen schon mussten die Briefmarken
> entfernt werden.
> 
> Nach eingehender Analyse durch unsere Kanzlei JBB sowie das Legal
> Department der WMF sahen alle Beteiligten keine andere Möglichkeit als
> die unverzügliche Löschung – vorbehaltlich einer umfassenden Klärung
> des Sachverhalts .  Die Löschung erfolgte auf dem Wege der „Office
> Action“, diente also der akuten Schadensabwehr. [2]
> 
> Der „Office Action“ seitens der WMF ging ein schwieriger
> Abwägungsprozess voraus. Der wichtigste Grund für diese
> außergewöhnliche Maßnahme betrifft die Sorgfaltspflicht gegenüber
> Dritten: Ein Verbleib der Briefmarken-Abbildung auf Commons und WP
> hätte insbesondere bei Nachnutzern zu unkalkulierbaren Risiken
> geführt.
> 
> Die WMF hat naturgemäß keine dezidierte Position zur
> urheberrechtlichen Stellung von Briefmarken in Deutschland. Doch fühlt
> sie sich in ihrem Handeln zumindest auch an das geltende US-Copyright
> und insbesondere dessen Durchsetzungsmöglichkeiten im Zuge des
> „Digital Millenium Copyright Act“ gebunden. [3]
> 
> Der urheberrechtliche Status von Briefmarken wird zwischen Teilen der
> deutschen WP-Community und der herrschenden Meinung in der
> rechtswissenschaftlichen Literatur  vollkommen unterschiedlich
> bewertet. [4] [5] Im Kern geht es dabei um die Bewertung von
> Briefmarken als amtliche Werke, auf welche die Schutzzweckbestimmungen
> des UrhR keinerlei Anwendung fänden. [6]
> 
> Nach intensiver Beratung mit der von uns beauftragten Kanzlei JBB sind
> wir zur Ansicht gelangt, dass das einzige einschlägige Urteil, auf das
> sich auf die Gemeinfreiheits-These berufen kann (LG München, AZ 21 S
> 20861/86) leider keine ausreichende Handlungsgrundlage bietet. Zum
> einen datiert es  vom 10.3.1987, erging also noch vor der
> Privatisierung der Deutschen Bundespost. Von daher ist eine
> wesentliche Voraussetzung der damaligen Entscheidung – nämlich die
> Aufnahme im “Amtsblatt des Bundesministers für das Post- und
> Fernmeldewesen” – mittlerweile obsolet.  Die Deutsche Post AG als
> privates Logistikunternehmen ist nicht auf die Produktion amtlicher
> und damit gemeinfreier Werke verpflichtet, so sehr wir dies auch
> bedauern mögen.
> 
> Zum anderen wird die damalige Urteilsbegründung in der
> rechtswissenschaftlichen Literatur einhellig angezweifelt (s. die
> einschlägigen UrhR-Kommentare etwa von Schricker, Bullinger, Nordemann
> und Dreier/Schulze). Vor allem Schricker (GRUR 1991, 645, 651) bringt
> das zentrale Argument vor, dass Briefmarken trotz ihres Charakters als
> Zahlungsmethode nicht aufgrund eines „Interesses der Allgemeinheit“
> veröffentlicht werden, da sie keine reinen „Informationsträger“
> darstellten.
> 
> Angewandt auf den konkreten Fall Loriot geht es also auch um die
> Frage, ob die Knollennasen-Briefmarken getreu oder außerhalb ihres
> originären Verwendungszwecks (als Zahlungsmittel) abgebildet wurden.
> Man kann dabei durchaus zu der Einschätzung gelangen, dass sie im
> Kontext eines biographischen WP-Artikels eher den spezifischen Stil
> oder die Arbeitsweise des Künstlers Loriots veranschaulichen sollen.
> Daher kann man sich der Sichtweise der Klägerin, dass es sich bei
> einer gestalteten Sonderedition eines Künstlers prinzipiell um ein
> schutzfähiges Werk handelt, u.E. nicht von vorneherein verschließen.
> Nicht zuletzt wird diese Meinung auch von dem Gericht geteilt, das
> über den konkreten Fall zu befinden hatte, nämlich das Landgericht
> Berlin. Es hat die Qualifikation der Briefmarken als amtliches Werk
> ausdrücklich verneint. Dies geschah in Kenntnis der Entscheidung des
> Landgerichts München, die die Antragstellerin dem Gericht ausdrücklich
> zur Kenntnis brachte.  Das Gericht hat mit der Entscheidung folglich
> die Auffassung des Landgerichts München verworfen. Ungeachtet dieses
> konkreten Falls ist ein Klärungsprozess innerhalb der deutschen
> Community zur grundsätzlichen Umgangsweise mit Abbildungen von
> Briefmarken wichtig und richtig. [7] [8] [9]
> 
> [1] http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Decision_re_Loriot_Stamps.pdf
> [2] http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Office_Action bzw.
> http://meta.wikimedia.org/wiki/OFFICE
> [3] http://de.wikipedia.org/wiki/Digital_Millennium_Copyright_Act
> [4] http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Stamps/Public_domain#Germany
> [5]
> http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Bildrechte#Text.C3.A4nderungen_Briefmarken
> [6] http://www.rechtambild.de/2011/06/urheberrechtsschutz-von-briefmarken/
> [7]
> http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Loriot#Briefmarken_gel.C3.B6scht
> [8]
> http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Forum#Wohlfahrtsmarken_mit_Loriot-Motiven_sind_dem_DMCA_zum_Opfer_gefallen
> [9]
> http://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Philippe_%28WMF%29#File:DPAG_2011_55_Herren_im_Bad.jpg
> 
> Mit besten Grüßen
> 
> Jan
> 
> -- 
> Jan Engelmann
> Leiter Politik & Gesellschaft
> -------------------------------------
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