Unfug. Dass es eine Abmahnung / einen EV-Antrag gibt, untergräbt weder 
eine Strategie noch ist das verboten. Bei Lutz Heilmann war das 
jedenfalls überhaupt kein Thema; im Gegenteil.

Am 16.11.2011 23:08, schrieb DaB.:
> Hallo,
> Am Mittwoch 16 November 2011, 20:27:08 schrieb Martina Nolte:
>> Ich
>> schließe mich dem Wunsch an, von solchen ja für das Projekt nicht ganz
>> unwesentlichen Vorgänge frühzeitig und aktiv zur Kennntis zu bekommen.
> Rechtstreitigkeiten gleich welcher Art eignen sich eher weniger dazu, einem
> Drittem frühzeitig Kenntnis zu geben; sei es weil es die Prozessstragie
> untergräbt, sei es weil es eine gütliche Einigung erschwert oder weil man es
> schlicht nicht darf.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> DaB.
>
>
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