Am 16.11.2011 23:08, schrieb DaB.:
> Hallo,
> Am Mittwoch 16 November 2011, 20:27:08 schrieb Martina Nolte:
>> Ich
>> schließe mich dem Wunsch an, von solchen ja für das Projekt nicht ganz
>> unwesentlichen Vorgänge frühzeitig und aktiv zur Kennntis zu bekommen.

>
> Rechtstreitigkeiten gleich welcher Art eignen sich eher weniger dazu, einem
> Drittem frühzeitig Kenntnis zu geben; sei es weil es die Prozessstragie
> untergräbt, sei es weil es eine gütliche Einigung erschwert oder weil man es
> schlicht nicht darf.

1. Wer ist der Dritte? Die Community? - nö, wir sind unmittelbar 
betroffen, Wikipedia ist unsere Sache.
2. Es gibt beim Antrag einer EV keine Prozessstrategie. Von keiner 
Seite. Abgesehen davon, sie hat zwar Wirkung, kann aber 
selbstverständlich beeinsprucht werden.
3. Eine EV ist keine gütliche Einigung. Was davor passiert, ist etwas 
anderes - möglicherweise gab des den Versuch einer gütlichen Einigung.
4. Alles darf man. Nichts muss man. Es gibt in solchen Fällen keine 
Geheimahltungspflicht. Außer man vereinbart mit dem Antragsteller 
ausdrücklich eine Geheimhaltung. Aber das benötigt es nicht, denn wir 
wissen ja aus Erfahrung, dass die größte Gefahr für die Beteiligten in 
so einem Fall immer von der Community ausgeht (der geheime Feind... von 
wem eigentlich, der WMF, WMDE?), also wird man sie am besten niemals in 
ihre Angelegenheiten einbinden. Das würde auch die Autorität der WMDE 
Geschäftsleitung bzw. des Vorstands in Frage stellen.
5. Würde Loriot noch leben und arbeitsfähig sein, er würde mit 
Sicherheit einen seiner besten Sketches liefern. Und zwar zu Gunsten der 
Community.

h.

>
> Mit freundlichen Grüßen
> DaB.
>
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