Tatsächlich sollten wir uns dafür einsetzen, die Heranziehung der Wikipedia als 
Beweismittel zu unterbinden!

http://www.intern.de/internet-news/10048-bweismittel-wikipedia.html

Beweismittel Wikipedia


12. Januar 2012 

Eigentlich ist Wikipedia dazu dazu da, Fakten zu erfassen. Manchmal aber kann 
die Online-Enzyklopädie auch Fakten schaffen, wie ein Urteil (201 C 546/10) des 
AG Köln vom 20. April 2011 zeigt. Das Urteil wird vom Newsletter 
"Vermieter-Telegramm" als erstes Mietrechtsurteil bezeichnet, "das Wikipedia 
fällte".

Es handelte sich dabei zunächst einmal um einen Rechtsstreit zwischen Mieter 
und Vermieter, bei dem sich Einiges "angesammelt" hatte. Der Mieter einer 
Erdgeschosswohnung in Köln hatte im Jahr 2007 erstmals die Miete um 30 Euro 
gekürzt, weil die Warmwasserversorgung seiner Wohnung einen Tag lang 
ausgefallen war. Zwei Monate später kürzte er die Miete, weil er sich durch 
Gerüstarbeiten belästigt fühlte. Einen Monat danach, im Dezember, blieb er die 
Miete vollständig schuldig und im Januar 2008 zahlte er von der Mietschuld in 
Höhe von 938 Euro gerade 177 Euro. Im Februar kürzte er die Miete wieder um 386 
Euro - bei 694 Euro Kaltmiete ein stolzer Betrag, den die Vermieterin für 
überzogen hielt und einen Rechtsstreit anstrengte.

Aufgabe des Gerichts war es nun, die Begründung der Minderungen jeweils einzeln 
zu überprüfen. Der Ausfall der Warmwasserversorgung wurde beispielsweise auf 
eine 15%ige Kürzung für einen Miettag reduziert, was die berechtigte Minderung 
auf gerade 4,71 Euro senkte. Ein Großteil der anderen eigenmächtig 
vorgenommenen Minderungen wurde vom Gericht ebenfalls nicht anerkannt.

Doch ein spezieller Vortrag des Mieters fand Gehör: Die Vermieterin - die 
Eigentümerin des Wohnparks - hatte die Wasserleitungen mit einem Verfahren der 
Rohrinnensanierung behandeln lassen, womit die bestehenden Leitungen erhalten 
bleiben konnten und es zu keinen größeren Behinderungen der Mietparteien kam.

Dieses Verfahren beanstandete aber der Mieter und trug vor, was er bei 
Wikipedia vermutlich gerade erst über das dabei benutzte Epoxidharz (Wikipedia) 
gelesen hatte. Im Urteil wurde die Berechtigung der Mietminderung entsprechend 
begründet:

"Der Beklagte schuldete für die genannten Monate gemäß § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB 
lediglich eine herabgesetzte Miete, da die Rohrinnensanierung, die im November 
2007 durchgeführt worden ist, unstreitig mit Hilfe des Baustoffs Epoxidharz 
vorgenommen wurde. Es ist dabei gerichtsbekannt, dass Epoxidharz Komponenten 
enthält, die gesundheitsschädlich sind. Dabei bezieht sich das Gericht auf den 
Artikel der freien Enzyklopädie Wikipedia zum Thema Epoxidharz. Danach besteht 
die Harzkomponente aus den Stoffen Bisphenol A und Epichlorhydrin. Bisfinol A 
wird als endokriner Disruptor verdächtigt, das bedeutet, dass dieser Stoff wie 
ein Hormon wirken und so das empfindliche Gleichgewicht des Hormonsystems des 
Menschen stören kann. Gerichtsbekannt ist ferner, dass solche endokrinen 
Disruptoren schon in geringsten Mengen zu Störungen im endokrinen System führen 
können. Der Stoff Epichlorhydrin ist laut Wikipedia weiterhin bekannt als 
giftig und im Tierversuch krebserzeugend. Daher steht zur Überzeugung des 
Gerichts fest, dass das Wasser in der Wohnung des Beklagten im 
streitgegenständlichen Zeitraum als Trinkwasser nicht geeignet war und zur 
Körperhygiene nur bedingt geeignet war. Dies rechtfertigt eine Mietminderung 
von 20 % monatlich".

Etwas irritierend ist daran vielleicht schon, dass ein in Deutschland und im 
europäischen Ausland regelmäßig eingesetztes Verfahren in einer Kölner Wohnung 
das Wasser so vergiftet, dass es schon für die Körperpflege kaum zu gebrauchen 
ist. Das scheint dann doch ein wenig übertrieben.

Für die Vermieterin jedenfalls bedeutet diese Einschätzung, dass sie auf 20% 
der Miete verzichten muss, solange das Epoxidharz in den Leitungen ist. Sie 
muss daher zwangsläufig auch die sanierten Wasserleitungen zurückbauen und 
durch neue Leitungen ersetzen, da sonst die Mietminderung dauerhaft begründet 
bleibt und auch von den anderen Mietern beansprucht werden kann.

Wegen des Urteils hat - ebenfalls laut Wikipedia - die Mainova AG "für die 
Städte Frankfurt am Main und Hanau alle Rohrinnensanierungen mit 
Epoxydharzprodukten verboten". Obwohl der Erfinder des LSE-Verfahrens, ein 
schweizerisches Unternehmen, durch Untersuchungen und 
Qualitätssicherungsverfahren die Unbedenklichkeit der Rohrinnensanierung mit 
ihrem speziell entwickelten Epoxidharzgemisch zu belegen versucht.  Den 
Wikipedia-Darstellungen wird dabei teilweise deutlich widersprochen. Eine 
Schädigung der Geschäfte kann dennoch kaum ausgeschlossen werden.

Doch es ist schwer, angesichts möglicher Gesundheitsschädigungen eine 
eindeutige Aussgage zu treffen. Weshalb das Umweltbundesamt auch sehr 
vorsichtig mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Verfahren ist. Das 
Verfahren wird zwar nicht verboten, doch es wird auch nicht erlaubt. Alte 
Leitungssysteme aus Bleirohren, wie sie vielleicht noch in Mietwohnungen zum 
Einsatz kommen, sind zwar vermutlich weit giftiger.  Doch sie genießen 
Bestandsschutz und sie können - nebenbei bemerkt - mit Epoxidharz auch nicht 
saniert werden.

Die Frage, ob das Verfahren nun giftig ist, bleibt damit eigentlich ungeklärt. 
Dennoch hat das Amtsgericht hier klar Position bezogen. Und die von Wikipedia 
als "gerichtsbekannt" übernommene Argumentation wird viele weitere 
Einzelentscheidungen beeinflussen.

Da kann man nur hoffen, dass sich das nicht zur Praxis an deutschen Gerichten 
entwickelt. Denn so nützlich Wikipedia für die private Nutzung auch sein kann, 
für die Nutzung als Beweismittel wurde die Mitmach-Enzyklopädie nicht gedacht 
und ist sie auch nicht geeignet. Sonst ist in einem Rechtsstreit immer der im 
Vorteil, wer die Enzyklopädie am Besten nach eigenen Vorstellungen gestalten 
kann.



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