Moin,

ich habe bezüglich ideses Artikels die Portale Chemie und Medizin angesprochen, 
in deren Arbeitsbereich der Artikel Epoxidharz und vor allem die 
gesundheitliche Dimension desselben fallen. Bei Betrachtung des Artikels fällt 
allerdings auf, dass dieser für WPianer eindeutige Qualitätsmängel beinhaltet - 
allein schon dadurch, dass für die Gesundheitswirkung keine Nachweise geliefert 
werden. Ohne mich tiefer einzuarbeiten wird dies auch für die Artikel zu 
Epichlorhydrin und Bisphenol-A zutreffen - zumal nirgends in der Wikipedia 
nachzulesen sein wird, dass ein Produkt dieser beiden Stoffe die Wirksamkeit 
eines der Komponenten aufweits (ich glaube, ihr wollt nicht wissen, aus welchen 
Grundkomponenten bsp. Vanillearoma, Seife, Nahrungsmittelzusatzstoffe etc. 
bestehen)

All in all: 
Ich halte es nicht für statthaft für ein Gericht, Inhalte aus der Wikipedia in 
dieser Form zu zitieren und zur Urteilsbegründung heranzuziehen. Das was dort 
als "gerichtsbekannt" angegeben wird, entstammt einer Tastatur, die vielliecht 
richtig liegt, vielleicht aber eben auch nicht. Allerdings liegt die Verfehlung 
hier erneut nicht bei der Wikipedia (wir schreiben drauf, was drin ist) sondern 
bei dem Gericht. Inwieweit das Urteil dadurch oder bsp. durch eine 
Überarbeitung anfechtbar ist, sollten Juristen klären.

Soweit my cents, aber IANAL,
Achim

-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Fri, 13 Jan 2012 09:35:49 +0100
> Von: Robert Radke <[email protected]>
> An: [email protected]
> Betreff: Re: [VereinDE-l] Beweismittel Wikipedia | Intern.de

> Hallo,
> 
> schön ist, wenn auf einen Artikel verwiesen wird und nicht auf einen
> Permalink. Das hin und her möchte ich mal im Gerichtssaal erleben. Da bekommt
> Willkür eine neue Dimension.
> 
> Grüße
> Robert
> 
> -------- Original message --------
> Subject: Re: [VereinDE-l] Beweismittel Wikipedia | Intern.de 
> From: Mathias Schindler <[email protected]> 
> To: "Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of
> Wikimedia     Deutschland e. V." <[email protected]> 
> CC:  
> 
> 2012/1/13 Dirk Franke <[email protected]>:
> > Warum? Wikipedia ist nicht schlechter als anderes, was so als populäres
> > Nachschlagewerke unterwegs ist. Wir sollten auf Stärken und Schwächen
> der
> > Wikipedia aufmerksam machen, Aber uns generell schlechter machen als wir
> > sind?
> 
> Ein schon etwas älteres, aber sehr schön strukturiertes Papier dazu
> gibt es von Ralf Zosel:
> 
> http://www.jurpc.de/aufsatz/20090140.htm
> Ralf Zosel - Im Namen des Volkes: Gerichte zitieren Wikipedia
> JurPC Web-Dok. 140/2009, Abs. 1 - 73
> 
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